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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
12. Oktober 1909

Der Zechenverband beschließt, ab 1. Januar auf die Sperrlisten ("schwarze Listen") zu verzichten und dafür im Ruhrgebiet einen lückenlosen Arbeitsstellennachweis aufzubauen.
Die Verbandszechen werden verpflichtet, nur noch Arbeiter anzunehmen, die einen Arbeitsnachweisschein haben. Diesen Schein erhält jeder Arbeiter, der eine ordnungsmäßige Auflösung seines früheren Arbeitsverhältnisses nachweisen kann. Kontraktbrüchige werden 14 Tage gesperrt. Die Zechen sind nicht verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Arbeiter einzustellen, und die Arbeiter nicht gezwungen, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Treten sie jedoch eine angenommene Arbeitsstelle nicht innerhalb von zwei Werktagen nach dem festgesetzten Termin an und bringen keine hinreichende Entschuldigung bei, werden sie ebenfalls für 14 Tage von der Vermittlung ausgeschlossen. Vertreter der Gewerkschaften sind an der Verwaltung oder Kontrolle des Arbeitsnachweises nicht beteiligt. Der Vorstand des Zechenverbandes bildet die letzte Beschwerdeinstanz.
Diese Monopolisierung der Arbeitsvermittlung löst eine umfangreiche Protestbewegung der Bergbauarbeiter aus.
Am 24. Oktober 1909 finden zahlreiche gemeinsame Protestversammlungen der Bergarbeiterverbände statt. In gleichlautenden Resolutionen wird der preußische Handelsminister ersucht, die Einführung des Arbeitsnachweises zu verhindern oder die Mitwirkung der Arbeiterorganisationen an der Verwaltung durchzusetzen. Durch den geplanten Nachweis werde das Freizügigkeitsrecht der Bergarbeiter aufgehoben. Der starke Belegschaftswechsel habe bisher die Grubenbesitzer gezwungen, vorhandene Mißstände abzustellen. Der vorgesehene Arbeitsnachweis biete ferner "auch unzählige Handhaben, organisierte Bergarbeiter oder solche, die sich sonst auf einer Grube irgendwie mißliebig gemacht haben, zu schikanieren und dadurch das Koalitionsrecht der Bergarbeiter illusorisch zu machen oder doch wenigstens bedeutend einzuschränken".
Ende November 1909 ruft der Vorstand des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften die gesamte christlich-nationale Arbeiterschaft zum Protest gegen die "Volk und Vaterland verderbende kapitalistische Willkür" auf. "Die mächtigste Gruppe der großindustriellen Kapitalisten sucht durch ihre Arbeitsnachweise den freien deutschen Arbeiter herabzudrücken auf die willenlose Hörigkeit. Die schlimmsten Wirkungen des zur Zeit abgelehnten Zuchthausgesetzes reichen nicht im entferntesten an die verheerenden, die Freiheit der Arbeit und der Existenz vernichtenden Wirkungen der zentralisierten Arbeitgebernachweise heran." Auch nach Ansicht der bürgerlichen Sozialreformer plant der Zechenverband ein "einseitiges Kontroll- und Maßregelungsbureau".
Doch trotz weiterer zahlreicher Proteste werden nur einige Zugeständnisse für die Handhabung des Nachweises erreicht.



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