Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die "Hauptstelle Deutscher Arbeitgeberverbände" und der "Verein Deutscher Arbeitgeberverbände" schließen einen Kartellvertrag, in dem sie vereinbaren, gemeinsam für den Schutz der Arbeitswilligen einzutreten, auf dem Gebiet der Streikversicherung zusammenzuarbeiten, dafür zu sorgen, daß die Mitglieder keine streikenden oder ausgesperrten Arbeiter einstellen und zur Aufrechterhaltung ständiger Kontakte einen gemeinsamen Kartellausschuß einzusetzen.
Stichtag:
März 1909