Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Oberpräsident von Westfalen erläßt eine Verordnung über den "unbefugten Aufenthalt in der Nähe einer Betriebsstätte". Nach ihr ist nicht nur den polizeilichen Anordnungen der polizeilichen Aufsichtsbeamten zur "Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung insbesondere zum Schutze der Personen und des Eigentums" Folge zu leisten.
Stichtag:
11. Juli 1908
Am 18. Februar 1911 wird eine gleichlautende Verordnung für die Rheinprovinz erlassen. Am 4. Oktober ordnet der preußische Innenminister eine Ergänzung der Straßenpolizeivorschriften nach Vorbild der westfälischen Verordnung an. In dieser Vorschrift sei ein Mittel geschaffen, "welches bei Arbeitskämpfen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung insbesondere auch zum Schutze Arbeitswilliger gegen Belästigungen durch Streikposten und andere Personen mit Vorteil verwendet" werden könne. Im Februar 1914 drängt er erneut, die bestehenden Polizeiverordnungen zu erweitern. Mit diesen Erlassen wird das Streikpostenstehen weitgehend dem Ermessen des Schutzmannes überantwortet. Der Vorstand des Gesamtverbandes sieht in der Erweiterung der preußischen Straßenpolizeiverordnungen eine "Abschlagszahlung" an die Unternehmer und ruft deshalb dazu auf, das Verhalten der Polizei bei Arbeitskämpfen und die Rechtsprechung der Gerichte bei Streikvergehen scharf zu beobachten und bei Übergriffen jeweils alle zulässigen Rechtsmittel und Beschwerdemöglichkeiten auszuschöpfen. Daneben sollte eine systematische "Aufklärung der Gleichgültigen und Unwissenden" über die Bedeutung des Koalitionsrechts durchgeführt werden. Es sei "Ehrensache der christlich organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen, die Grundrechte der Arbeiterschaft mit aller Entschiedenheit zu verteidigen".