Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Konferenz der Vertreter der Centralvorstände in Hamburg stimmt der Vereinbarung zwischen der Generalkommission und dem Vorstand des Centralverbandes der Konsumvereine zu, die auf dem Genossenschaftstag in Eisenach in den kommenden Tagen angenommen werden soll, in der es heißt: "Der Genossenschaftstag erklärt, daß der Beschluß des Düsseldorfer Genossenschaftstages, wonach genossenschaftliche Lohn- und Arbeitstarife nicht auf solchen Prinzipien aufgebaut werden können, deren Durchführung bei den konkurrierenden Privatbetrieben noch in weiter Ferne liegt, nicht dahin aufzufassen ist, daß nunmehr den Forderungen der Gewerkschaften die Anerkennung seitens der Genossenschaften versagt werden soll, solange sie nicht in dem größten Teil der Privatbetriebe zur Durchführung gelangt sind.
Stichtag:
20. Juni 1908
Der Genossenschaftstag steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß es die Pflicht der Genossenschaften ist, soweit es in ihren Kräften steht, in bezug auf die Ausgestaltung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse ihrer Angestellten und Arbeiter vorbildlich zu sein.
Der Genossenschaftstag beauftragt daher den Vorstand des Centralverbandes bezüglich des Abschlusses allgemeiner Lohn- und Arbeitstarife mit den Gewerkschaften und Berufsorganisationen der beteiligten Angestellten und Arbeiter in Verhandlung zu treten.
Erweist sich der Beschluß eines Gesamttarifes für eine Branche der genossenschaftlichen Angestellten oder Arbeiter als verfrüht oder unmöglich, so steht dem Abschluß solcher Verträge an einzelnen Orten oder in einzelnen Bezirken nichts im Wege."
Die Konferenz stimmt ferner folgendem Antrag zu, der dem Gewerkschaftskongreß unterbreitet werden soll:
"Der Gewerkschaftskongreß nimmt Kenntnis von dem Beschlusse des Eisenacher Genossenschaftstages des Centralverbandes deutscher Konsumvereine und verweist die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter erneut auf den Beschluß des Kölner Gewerkschaftskongresses (1905), nach welchem die Konsumgenossenschaften durch Beitritt und Propagierung der genossenschaftlichen Bestrebungen aufs tatkräftigste zu unterstützen sind."