Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der "Zechen-Verband" wird gegründet. Er übernimmt die Geschäfte der 1890 gegründeten Streikentschädigungsgesellschaft des Ruhrbergbaus und organisiert als Hauptaufgabe ein umfangreiches Sperrsystem. Nach den Satzungen dürfen die Verbandswerke während der Dauer eines Streiks und drei Monate nach seiner Beendigung keine Arbeiter eines bestreikten Verbandswerkes annehmen. Die vom Arbeitskampf betroffenen Zechen müssen sich verpflichten, während dieser Zeit keine Arbeiter einer anderen Verbandszeche einzustellen. Diese Sperre kann auch auf Arbeiter aus anderen Bergbaubezirken, in denen gestreikt wird, ausgedehnt werden. Den Kernpunkt der Satzungen des Zechenverbandes bilden Strafbestimmungen für kontraktbrüchige Arbeiter. Die Werke erhalten alle 14 Tage Listen der Kontraktbrüchigen, die geheim zu halten sind. Anfang Juni 1908 sind über 3.000 Bergleute gesperrt. Bis zum August 1908 steigt ihre Zahl auf über 5.000.
Stichtag:
22. Januar 1908
Der neue Verband - "Geheimbund der Terroristen" nennt ihn der Bergarbeiterverband - stößt auf heftige Kritik. Der christliche Bergarbeiterverein fordert die gesetzliche Sicherung des Koalitionsrechts, und im Februar 1909 ersucht der Allgemeine Bergarbeiterkongreß die Reichsregierung, "den bestehenden Gesetzen Geltung zu verschaffen" und durch den Ausbau des Koalitionsrechts der "Aussperrungstaktik der Grubenbesitzer" ein Ende zu bereiten.