Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die "Soziale Praxis" zitiert aus einem Geschäftsbericht eines regionalen Arbeitgeberverbandes von Eisen- und Stahlindustriellen dessen Argumente gegen Tarifverträge.
Stichtag:
11. Oktober 1906
Danach bringen die Tarifverträge der Industrie folgende Nachteile: In Wirtschaftszweigen, die auf dem Inlandsmarkt gegen ausländische Konkurrenz zu kämpfen haben, werde ein Tarifvertrag unhaltbar, sobald die Differenz der Lohnkosten der in- und der ausländischen Produzenten die Transportkosten des Importeurs übersteige; in exportintensiven Geschäftszweigen seien Tarifverträge ebenfalls eine unzumutbare Belastung, da die Unternehmer keine an den Löhnen der ausländischen Konkurrenz orientierte Lohnpolitik betreiben können. Weiterhin sei der Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden, während der Arbeitnehmer seine Stellung nach Belieben verlassen und sich damit den eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen entziehen könne; auch wenn eine Gewerkschaft als Vertragskontrahent fungiere, bedeute dies keine Garantie für die Einhaltung des rechtlich völlig ungeschützten Tarifvertrags. Die Tarifverträge führen zu keiner "Beruhigung des Gewerbelebens", da die Gewerkschaften nach einmal errungenen Fortschritten immer weitere Forderungen stellen würden. Einheitliche Tariflöhne, d.h. generelle Mindestlöhne seien eine "Prämie auf Unfähigkeit und Unfleiß" und hemmten den Leistungsanreiz der tüchtigen Arbeiter.