Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Bei den Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag für Buchdrucker vereinbaren die Parteien den Einbau einer Klausel in den Vertrag, die die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes zur Beschäftigung ausschließlich von Gewerkschaftsmitgliedern verpflichtet, während andererseits die im Buchdruckerverband organisierten Gehilfen nur noch in Mitgliedsbetrieben des Unternehmervereins Arbeit annehmen dürfen.
Stichtag:
Ende September 1906
Kurz nach Inkrafttretens des revidierten Vertrags wird die Tarifpartnerschaft noch stärker intensiviert durch die Festsetzung eines "Preistarifs", der genaue Kalkulationsvorschriften für verschiedene Druckarbeiten enthält und dessen Einhaltung mit von den Tarifinstanzen kontrolliert werden soll.
Die vereinbarten Löhne und Arbeitszeiten stoßen bei den Gehilfen allerdings auf Widerstand. Er richtet sich vor allem gegen die tarifliche Genehmigung der Akkordarbeit an Setzmaschinen, da die Akkordarbeit speziell für Maschinensetzer die Gefahr des Lohndruckes mit sich bringen kann.
In Berlin und Leipzig kommt es zu großen Protestversammlungen. Der Vorstand des Buchdruckerverbandes ruft zur Aufrechterhaltung der tariflichen Vereinbarungen auf und appelliert an die Disziplin der Mitglieder. Daraufhin klingt die Kritik innerhalb der Gehilfenschaft allmählich ab.