Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag des Verbandes der Schneider, Schneiderinnen und verwandten Berufsgenossen in Berlin beschließt, daß keine Verwaltungsstelle ohne Zustimmung des Vorstandes eine Lohnbewegung beginnen kann.
Stichtag:
13./18. August 1906
Die Delegierten sind mit der Einführung eines einheitlichen Tarifvertrags einverstanden. Sie verlangen aber die Bildung einer obligatorischen Tarif-Überwachungskommission.
Für die Beschäftigten in der Herren- und Damenkonfektion werden Forderungen zur Verbesserung ihrer Lage beschlossen, wie u.a. die Einführung von Betriebswerkstätten, um das Zwischenmeistersystem zu beseitigen, die Einführung von Wochen- bzw. Zeitlöhnen, sämtliche Arbeitsgeräte sind vom Arbeitgeber zu liefern.
Der Verbandstag verlangt ein durchgreifendes Heimarbeiterschutzgesetz.
Die Beschlüsse des Gewerkschaftskongresses in Köln zum Massenstreik und zur Maifeier werden nicht akzeptiert.
Die Zeitung und die Verbandsfunktionäre werden verpflichtet, auf die Gefahren des Alkohols hinzuweisen.