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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
22./25. Juli 1906

Der Kongreß des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften in Breslau - an ihm nimmt auch der Oberpräsident von Schlesien teil - erklärt die Ortskartelle für sehr wichtige Einrichtungen zur Verfolgung der gemeinsamen Interessen der christlich organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen eines Ortes oder Bezirkes. Als Aufgaben werden u.a. bezeichnet: planmäßige und einheitliche Agitation unter Mitwirkung der Verbandsvorstände, Förderung des Arbeitsnachweises und des Herbergswesens, Aufnahme von Statistiken, Pflege des Rechtsschutzes, Verkehr mit den gewerblichen Aufsichtsbeamten, Vorarbeiten und Beteiligung an sozialen Wahlen, Betätigung in der Kommunalpolitik, Förderung der Bildung durch Unterrichtskurse, Veranstaltung von Volksunterhaltungsabenden und Beeinflussung der Presse. Dagegen sollen die Regelung von Grenzstreitigkeiten, Entscheidungen bei Lohnbewegungen nicht den Kartellen, sondern den Verbänden zufallen. Ebenso dürfen die Kartelle nicht als solche sich an kommunalen Wahlen beteiligen, sollen sich vielmehr von allen parteipolitischen Aktionen streng fern halten.
Die Arbeiterinnen sind für die Durchführung der gewerblichen Bestrebungen "von größter Bedeutung".
Es wird eine intensive und planmäßige Agitation unter den Arbeiterinnen durch die Heranbildung weiblicher Kräfte und Anstellung von weiblichen Beamten, sowie ein Zusammenwirken mit den konfessionellen Arbeitervereinen empfohlen. Auch den Frauen ist die ungehinderte Beteiligung an sozialpolitischen und gewerkschaftlichen Bestrebungen zu ermöglichen.
Die christlichen Gewerkschaften werden verpflichtet, gegen den Mißbrauch geistiger Getränke zu kämpfen. Die Notwendigkeit der Organisation der Dienstmädchen wird betont.
In seinem Referat über "die Stellung der christlichen Gewerkschaften in der Arbeiterbewegung, Volkswirtschaft und im öffentlichen Leben" betont Giesberts, daß sich die Zentralisation als Organisationsform durchgesetzt hat. Die Einheit der Gewerkschaftsbewegung sei zwar ein schönes Ideal, es könne auch nicht geleugnet werden, daß die Stoßkraft einer Organisation um so wuchtiger sei, je einheitlicher und geschlossener sie dastehe. Die Schuld an der vorhandenen Zersplitterung trügen aber die, welche das Gewerkschaftsleben in den Dienst von Bestrebungen gestellt hätten, die den religiösen und wirtschaftspolitischen Bestrebungen eines großen Teils der Arbeiter entgegenständen. Wir nehmen für uns in Anspruch, ein vollberechtigtes Glied der deutschen Arbeiterbewegung zu sein. Wir kämpfen für die Emanzipation der Arbeiter aus den unerträglichen Verhältnissen, in die sie ein rücksichtsloser Kapitalismus gebracht hat, so entschieden und kraftvoll, wie es die Sozialisten nur tun können. Wir wollen aber nicht das Joch des Kapitalismus mit dem des demokratischen Sozialismus vertauschen.
Wenn die christlichen Gewerkschaften dennoch bei Lohnbewegungen mit sozialdemokratischen Gewerkschaften zusammengingen, so erstrecke sich dies ausschließlich auf berechtigte Ziele. Nicht sie seien es, die den ruhigen Gang der wirtschaftlichen Entwickelung stören, sondern jene, die sich gegen die Forderungen der Gerechtigkeit im Arbeitsverhältnis sträubten, die pochend auf ihren Besitz, sich das schrankenlosen Herrentum über die Arbeit anmaßen, den Arbeitern die Gleichberechtigung abstreiten und schon die Zugehörigkeit zu einer Arbeiterorganisation als strafbares Vergehen auffassen. Die Arbeiterschaft könne sich das unerträgliche Joch dieser Leute nicht dauernd gefallen lassen.

Im Geschäftsbericht an die Generalversammlung erklärt A. Stegerwald, daß die Gewerkschaften, Unternehmer und Behörden ihrer Abneigung gegen die christlichen Gewerkschaften wiederholt scharfen Ausdruck gegeben haben, und der vom Gesamtverbande für das italienische Agitationssekretariat in Köln angestellte italienische Sekretär aus Preußen ausgewiesen wurde. Das Verhältnis zu den freien Gewerkschaften ist dauernd feindlich. Die Letzteren suchen nach Kräften bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern und insbesondere bei Tarifverträgen die christlichen Organisationen auszuschließen, wogegen diese sich dadurch wehren, daß sie sich um die ohne ihre Mitwirkung zustande gekommenen Beschlüsse nicht kümmern, doch ist in den meisten Gewerben der Einfluß der christlichen Organisationen so stark geworden, daß mit ihnen gerechnet werden muß.
Der Bericht behandelt auch die prinzipielle Stellung der christlichen Gewerkschaften:
Sie sind eine selbständige Gruppe von Lohnarbeitern, die die Grundlage der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung als zweckmäßig und notwendig anerkennen, aber fordern, daß ihrem Stande ein größerer Einfluß auf die Gestaltung dieser gesellschaftlichen Ordnung eingeräumt werde. Sie verlangen deshalb unter Ablehnug des patriarchalischen Systems im Produktionprozesse Mitbestimmung der Arbeiter bei Abschluß des Arbeitsvertrages, d.h. ein konstitutionelles Betriebssystem. Sie lehnen die Klassenkämpfe und den Klassenhaß ab wegen ihres lähmenden Einflusses auf die Arbeits- und Berufsfreudigkeit und verwerfen eine extreme Scheidung der Lohnarbeiterklasse von den anderen Volksschichten, sowohl im vaterländischen Interesse, wie im Interesse der Weiterentwicklung der deutschen Wirtschaft, aber sie wollen sich nicht bei vernunftgemäß eingeleiteten und geführten Kämpfen der sozialdemokratischen Organisation gegen diese gebrauchen lassen. Ebensowenig wollen sie die Arbeiter zur stillen Duldung erziehen, sondern im Notfalle auch das Recht der Arbeiter im Kampfe vertreten. Die Gründung "vaterländischer Arbeitervereine" wird mit großer Schärfe bekämpft.
9 Verbände mit rund 140.000 Mitgliedern haben eine Arbeitslosenunterstützung eingeführt, von den größeren haben nur die Bauarbeiter und die Textilarbeiter dies noch nicht getan. Die christlichen Gewerkschaften sind an 349 Tarifverträgen beteiligt. Alle christlichen Gewerkschaften geben ein eigenes Verbandsorgan heraus. Die Gesamtauflage beträgt rund 350.000 Exemplare.
Die christlichen Gewerkschaften waren an 614 Lohnbewegungen beteiligt, von denen 316 mit 26.017 Beteiligten auf friedlichem Wege Erfolg hatten. 298 Streiks mit 80.602 Beteiligten wurden geführt, wovon aber 60.000 allein auf den Streik der Ruhrkohlenbergleute entfallen. Die 614 Lohnbewegungen wurden in 378 Fällen gemeinsam mit anderen Organisationen, in 236 Fällen von den christlichen Gewerkschaften allein durchgeführt.



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