Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag der in Gemeinde- und Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter und Unterangestellten in Mainz erklärt, daß der Verband die zuständige Organisation für die in Gemeinde- und Staatsbetrieben beschäftigten Personen sei.
Stichtag:
27. Mai / 1. Juni 1906
Wo andere berufliche Verbände eine "annehmbare Organisation" für städtische bzw. staatliche Arbeiter geschaffen haben und ältere Rechte besitzen, wird der Verband diese Rechte respektieren.
Der Verbandstag fordert das vollständige Koalitionsrecht für die Gemeindearbeiter, einen auskömmlichen Lohn, der auf keinen Fall hinter dem in Privatbetrieben üblichen Löhnen zurückbleiben darf, die Löhne sind durch Tariflöhne zu regeln, die Akkordarbeit ist zu beseitigen, wo sie unumgänglich ist, muß ein Mehrverdienst von 50% garantiert werden, Sommerurlaub ist unter Fortzahlung des Lohnes zu gewähren, Kündigungsfristen sind einzuführen und Arbeiterausschüsse einzusetzen.