Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung der Sattler in Dresden ändert das Streikreglement. Alle Streiks bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Vorbedingung der Genehmigung ist, daß vier Fünftel der betroffenen Mitglieder in geheimer Abstimmung sich für einen Streik entschieden haben. Die Bestimmungen über die Genehmigung von Abwehrstreiks nur bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder, die mindestens ein halbes Jahr dem Verband angehören, wird gestrichen. Bei Aussperrungen infolge der Maifeier und sonstigen Aussperrungen gelten die Bestimmungen für die Unterstützung wie bei Abwehrstreiks. Weibliche Mitglieder, in Heimarbeit beschäftigt, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Der Kongreß der "Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften" in Berlin nimmt ein Programm an, das sich zum "Klassenkampf im Sinne des revolutionären Sozialismus bekennt. Das Programm fordert die Bildung und den Ausbau "solcher Gewerkschaften, die sowohl den auf Verbesserung der Lebenshaltung und Arbeitsbedingungen gerichteten Tageskampf führen, wie auf die auf Beseitigung der Klassenherrschaft gerichteten Bestrebungen unterstützen, die begründet sind in der sozialistischen Weltanschauung und ihren Ausdruck finden in der Propaganda für die Idee der Massen- resp. Generalstreiks. Zur Freien Vereinigung können nicht gehören solche Gewerkschaften, die den Klassenkampf verleugnen und statt der Gegensätzlichkeit eine Gemeinsamkeit der Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern anerkennen und erstreben."
Stichtag:
16./19. April 1906
Johann Sassenbach, Vorsitzender des Verbandes seit 1891, kandidiert nicht mehr. Zum Vorsitzenden wird Peter Blum gewählt.
Das Organisationsstatut erhält eine neue Fassung: "Die Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften setzt sich zusammen aus Centralisationen und solchen selbständigen Lokalorganisationen, für deren Beruf eine Centralisation der Freien Vereinigung nicht angeschlossen ist.
Jede Organisation hat ihr vollkommenes Selbstbestimmungsrecht und ihre eigenen, den örtlichen wirtschaftlichen und beruflichen Verhältnissen entsprechenden Statuten.
Unter allen Umständen ist jede Gewerkschaft verpflichtet, mindestens als Jahresbeitrag einen halben Wochenlohn von ihren Mitgliedern zu erheben, sowie pro Mitglied und Quartal 5 Pfennig zum Agitationsfonds an die Geschäftskommission zu zahlen.
Die Unterstützung von Ausständen beruht auf Gegenseitigkeit und freier Solidarität.
Aufgabe jeder Gewerkschaft ist es jedoch, daß sie alles aufbiete, um ihre Streiks und Sperren selbst unterstützen zu können.
Gewerkschaften, welche sich an der Unterstützung von Ausständen trotz finanzieller Möglichkeit ihrerseits nicht beteiligen, haben kein Recht, die Solidarität der anderen Gewerkschaften in Anspruch zu nehmen."
Der Geschäftsbericht verzeichnet 22 Organisationen mit 13.140 Mitgliedern, die der "Freien Vereinigung" angeschlossen sind.