Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der "Centralverband Deutscher Industrieller" betrachtet - in einer Resolution seiner Delegiertenversammlung - "den Abschluß von Tarifverträgen zwischen den Arbeitgeberorganisationen und den Organisationen der Arbeiter als der deutschen Industrie und ihrer gedeihlichen Fortentwicklung durchaus gefährlich. Die Tarifverträge nehmen dem einzelnen Arbeitgeber die für die sachgemäße Fortführung jeden Unternehmens notwendigen Freiheit der Entschließung über die Verwendung seiner Arbeiter und der Lohnfestsetzung, und sie zwingen die einzelnen Arbeiter unter die Herrschaft der Arbeiterorganisationen. Die Tarifverträge sind nach Überzeugung des Centralverbandes Deutscher Industrieller ... darüber hinaus schwere Hindernisse des technischen und organisatorischen Fortschritts der deutschen Industrie. Aus diesen Gründen bedauert der Centralverband Deutscher Industrieller insbesondere auch die Entschließung der Königl. Bayerischen Staatsregierung vom 2. März 1905, die den Abschluß von Tarifverträgen als eine der vornehmsten Aufgaben der Gewerbeaufsichtsbeamten bezeichnet".
Stichtag:
5. Mai 1905