Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das Gesetz über die Einführung von paritätischen Kaufmannsgerichten tritt in Kraft.
Stichtag:
6. Juli 1904
Diese Gerichte sollen über Streitigkeiten aus Dienst- oder Lehrverhältnissen zwischen Kaufleuten und ihren Handlungsgehilfen entscheiden. Vorsitzende und Stellvertreter dürfen weder Kaufleute noch Handlungsgehilfen sein. Sie werden durch Kommunalbehörden gewählt.
Mitglieder der Gerichte sollen mindestens 30 Jahre alt sein und im Jahr vor ihrer Wahl keine Armenunterstützung erhalten haben.
Frauen haben weder das aktive noch passive Wahlrecht zu diesen Gerichten.