Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das "Reichs-Arbeitsblatt" veröffentlicht zum ersten Mal eine Übersicht über die Lohntarife und die Tariflöhne in Deutschland. Danach bestehen 882 (davon werden 877 von der Generalkommission übermittelt) Tarifverträge. Die meisten Tarifverträge sind im Baugewerbe mit 393 vorhanden, dann folgen die Industrie der Steine und Erden mit 128, die Nahrungs- und Genußmittelindustrie mit 79, die Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe mit 76, das Verkehrsgewerbe mit 68, die Holz- und Schnitzstoffindustrie mit 43, die Metallverarbeitung mit 38, die Lederindustrie mit 21, die Maschinenindustrie mit 15, die Polygraphischen Gewerbe mit 6, die Textilindustrie mit 5 und die Gärtnerei und Papierindustrie mit je 1 Tarifvertrag.
Stichtag:
21. Mai 1904
Keine Tarifverträge gibt es in der Land- und Forstwirtschaft, im Bergbau und Hüttenwesen, in der chemischen Industrie, der Industrie der Leuchtstoffe, in den künstlerischen Gewerben, im Handels- und Versicherungsgewerbe sowie in der Berufsgruppe Beherbergung und Erquickung.