Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf dem ersten Deutschen Arbeiterkongreß in Frankfurt vertreten 206 Delegierte 620.000 Mitglieder. Die größten Arbeiterorganisationen, die sich beteiligen, sind der Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands, der Deutsch-nationale Handlungsgehilfenverband, der Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine Deutschlands und die Verbände der Katholischen Arbeitervereine. Meinungsverschiedenheiten über die Zielsetzung und die Themen Koalitionsrecht und Arbeitskammern des Kongresses veranlassen den Verband der Deutschen Gewerkvereine, ihm fernzubleiben.
Stichtag:
25./26. Oktober 1903
Die Teilnehmer des Deutschen Arbeiterkongresses versichern Wilhelm II. telegraphisch ihre "unwandelbare monarchische Treue und vaterländische Gesinnung". Der Kongreß beschäftigt sich mit Fragen des Koalitionsrechts der Arbeiter und der Vereinsgesetzgebung, mit der Rechtsfähigkeit der Berufsvereine und mit den Arbeiterkammern.
In Resolutionen wird die Sicherung und Erweiterung des Koalitionsrechts, die Schaffung eines Reichsvereins- und -versammlungsrechts (auch für Frauen), die Rechtsfähigkeit für die Berufsvereine, paritätische Arbeitskammern, um die Verschärfung der Klassengegensätze zu vermindern, gefordert.
Die zwischen den einzelnen Arbeiterorganisationen bestehenden Gegensätze verhindern einen straffen organisatorischen Zusammenschluß. Der Deutsche Arbeiterkongreß kann lediglich das Organisationskomitee als "bleibende Institution" bis zum nächsten Kongreß bestätigen und es beauftragen, im Sinne der gefaßten Beschlüsse tätig zu sein. Es konstituiert sich am 12. Dezember 1903 als Ausschuß des Deutschen Arbeiterkongresses.