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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
29. März 1903

Der zweite Bauarbeiterschutz-Kongreß in Berlin stellt fest, daß seit dem Kongreß 1899 nur unwesentliche Fortschritte für den Bauarbeiterschutz gemacht worden sind.
Die Delegierten fordern sobald wie möglich ein Reichsbauarbeiterschutzgesetz, vor allem eine geregelte Überwachung aller Baubetriebe, an der auch von ihren Kollegen gewählte Arbeiter als staatlich besoldete Baukontrolleure beteiligt werden müssen. Zur Bekämpfung des Submissionswesens soll das Regiesystem bei allen öffentlichen Bauten mit Regelung der Arbeitsbedingungen unter gutachterlicher Mitwirkung der Gewerkschaften, insbesondere die Anerkennung der erreichten Mindestlöhne und Höchstarbeitszeiten eingeführt werden.
Wo öffentliche Lieferungen an Unternehmer vergeben werden, sollen diese durch eine Lohnklausel im Submissionsvertrag verpflichtet werden, die durch Tarifverträge festgelegten Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten.
Der Kongreß fordert, die Verwendung von bleihaltigen Farben zu verbieten, und ist der Auffassung, daß die Straßenbauarbeiter unbedingt in die sanitären Arbeitsschutzmaßnahmen einzubeziehen sind.

Der "Verband deutscher Handlungsgehilfen" beschließt auf seiner Generalversammlung ein "Sozialpolitisches Programm", in dem er u.a. fordert:
Völlige Sonntagsruhe zunächst für Kontore, später für alle Geschäfte; Verkürzung der Arbeitszeit, Achtuhrladenschluß durch gesetzliche Vorschrift, Festsetzung einer ausreichenden Mittagspause bei freier Station; Sommerurlaub; Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten; Besserung des Lehrlingswesens durch energisches Einschreiten der Behörden, insbesondere gegen Lehrlingszüchterei; reichsgesetzlicher Fortbildungsschulzwang für alle männlichen Gehilfen und Lehrlinge mit Tagesunterricht und Beteiligung der Gehilfen an der Leitung und am Unterricht; Abschaffung der Frauenarbeit, abgesehen von Geschäftszweigen, für die sich weibliche Personen besonders eignen; kaufmännische Schiedsgerichte; Verbot der Konkurrenzklausel; Einführung von Handelsinspektoren, die aus den Gehilfen entnommen werden sollen, zur Kontrolle der Schutzbestimmungen und Vermittlung bei Streitigkeiten; Schaffung von Handlungsgehilfenkammern zur Vertretung der Gehilfeninteressen nach dem Vorbilde der Handelskammern; Ausdehnung des Krankenversicherungszwanges auf alle Handlungsgehilfen bis 2.000 M Einkommen und der Unfallversicherung auf das gesamte Handelsgewerbe; staatliche Alters-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenversicherung für alle Handlungsgehilfen.



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