Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf der Generalversammlung des Centralverbandes der Handlungsgehülfen und Gehülfinnen in Halle/Saale wird von den Delegierten folgende Resolution angenommen: "Die soziale Lage der Gehülfenschaft des deutschen Handelsgewerbes macht reichsgesetzliche Maßnahmen zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Gehülfen und Gehülfinnen zu einer unerläßlichen Nothwendigkeit ... Als nächste und dringendste Ziele der Gesetzgebung sind zu erstreben: Ausdehnung der Gewerbegerichtsbarkeit auf die Handlungsgehülfen, Schaffung einer Handels-Inspektion nach Art der Gewerbe-Inspektion und unter Mitwirkung der Gehülfenschaft, Abschaffung der Konkurrenzklausel, reichsgesetzliche Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses und Erstrebung des gesetzlichen Achtuhr-Geschäftsschlusses für alle Handelsbetriebe bis zur Herbeiführung des Achtstundentages, obligatorischer Fortbildungsschulunterricht für alle unter 18 Jahre alten kaufmännischen Angestellten an täglich zwei Vormittagsstunden der Wochentage, Herbeiführung einer 36stündigen Sonntagsruhe, zweckentsprechende Ausdehnung der Versicherungsgesetze auf die Gehülfenschaft im Handelsgewerbe." Die Generalversammlung des christlich-sozialen Verbandes der Tabak- und Cigarrenarbeiter - er wurde im Dezember 1899 gegründet - in Krefeld spricht sich gegen die Gründung von katholischen Gewerkschaften aus. Der Verband hat durch eine längere Aussperrung in Kaldenkirchen Mitglieder verloren.
Stichtag:
18./19. Mai 1902
Erneut werden kaufmännische Gewerbegerichte gefordert.
Zu den Konsumgenossenschaften wird ausgeführt "daß die Konsumvereine , wenn sie als ein Mittel zur wirthschaftlichen Kräftigung der Arbeiterklasse gelten sollen, verpflichtet, auch ihre Angestellten besser zu behandeln und zu stellen, als der kapitalistische Ausbeuter". Für die kaufmännischen Angestellten der Konsumgenossenschaften ist deshalb zu verlangen: "Für die Ladenangestellten: Achtuhr-Ladenschluß; ein freier, halber Tag in jeder Woche; jährlich eine Woche Ferien unter Fortbezahlung des Gehalts. Für die Komptoir und Lagerangestellte: Achtstündiger Arbeitstag; jährlich zwei Wochen Ferien unter Fortbezahlung des Gehalts. Für sämmtliche Angestellte: Arbeitsruhe an Sonn- und Festtagen; Anstellung sämmtlicher Angestellten vom Verein durch Vorstand und Aufsichtsrath; direkte Salarierung von Seiten des Vereins."