Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Bundesrat erläßt Arbeitsschutzbestimmungen für die in Steinbrüchen und Steinmetzbetrieben Beschäftigten. Danach dürfen jugendliche Arbeiter und erwachsene Arbeiterinnen bei der Steingewinnung und Rohaufarbeitung sowie beim Verladen und Transport von Steinen nicht beschäftigt werde.
Stichtag:
20. März 1902
Erwachsene männliche Arbeiter dürfen nicht länger als neun Stunden beschäftigt werden.
Die Bestimmungen gelten nur für Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten.
Die Verordnung verzichtet weitgehend auf einen Gesundheits- und Unfallschutz.