Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
In einer Anweisung "betreffend das Verhalten bei Streiks" erklärt der Holzarbeiterverband: "Gegenüber etwaigen Streikbrechern ist aus bekannten Gründen ein vorsichtiges Verhalten dringend anzuraten. Es empfiehlt sich, nur recht besonnene Kollegen damit zu beauftragen, solche unsolidarischen Kollegen an ihre Pflicht zu gemahnen und sie auf den Schaden aufmerksam zu machen, den sie durch ihre Handlungsweise der Sache und ihren eigenen Interessen zufügen. Jede wörtliche oder tätliche Beleidigung oder Bedrohung von Streikbrechern muß in jedem Falle, auch selbst dann unterbleiben, wenn dieselben trotz freundschaftlichen und kollegialen Zuredens von ihrer verwerflichen Handlungsweise nicht ablassen wollen. Ein bedeutungsvolles Schweigen tut in diesem Falle auch seine Wirkung und schützt die Kollegen vor Gefängnis- und Geldstrafen und den Verband vor unnötigen Rechtsschutzkosten." Als erste Stadt gewährt Charlottenburg den Gemeindearbeitern nach zweijähriger Dienstzeit eine Woche Jahresurlaub. Die vom "Volksverein für das katholische Deutschland" bis 1900 durchgeführten "Praktisch-Sozialen Kurse" werden ersetzt durch zehnwöchige "Volkswirtschaftliche Kurse". Sie dienen der intensiven Ausbildung und Schulung der Funktionäre der Katholischen Arbeitervereine und der christlichen Gewerkschaften. Eine Konferenz christlicher Textilarbeiter aus Belgien, den Niederlanden und Deutschland beschließt in Düsseldorf ein Statut für die drei Organisationen. In gewissen Fällen kann eine gegenseitige Streikunterstützung erfolgen. Als der christliche Gewerkverein im rheinischen Braunkohlenbergbau erstmals Werbeversammlungen veranstaltet, erhalten die Arbeiter von den Grubenbesitzern den "wohlgemeinten Rat", "den süßen Verlockungen kein Gehör zu schenken, die doch nur geeignet sind, Frieden und Eintracht sowohl unter den Arbeitern selbst wie auch in der eigenen Familie zu zerstören". Ein Jahr später gründet der Deutsche Bergarbeiterverband seine erste Zahlstelle in diesem Gebiet. Die Bergwerksverwaltungen ersuchen daraufhin diejenigen Arbeiter, "welche in dem sozialdemokratischen Streikverein sind und den Versammlungen, die gegen Kirche, König und Thron streben, beiwohnen", die Arbeit zu verlassen. Beide Organisationsversuche scheitern. Von den 117 Gewerkschaftskartellen unterhalten erst 36,7% gemeinsame Bibliotheken, und die meisten befinden sich an kleineren Orten. In vielen Orten unterhalten die dort vertretenen Gewerkschaften eigene Bibliotheken. Das in Frankfurt a. Main gebaute Gewerkschaftshaus soll "ein Ruhepunkt für die Reisenden, eine Stätte der ernsten Beratung und der Erholung für die ansässigen Arbeiter" werden. Eine erste statistische Übersicht über die Verbreitung von Urlaub bei Angestellten im Deutschen Reich - sie ist noch lückenhaft und berücksichtigt nur "Kontore des Handelsgewerbes, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind" - ist ein Teilergebnis einer Reichserhebung der Kommission für Arbeiterstatistik über die Arbeitszeit der Gehilfen und Lehrlinge in diesen Kontoren. Danach erhalten 39% der Beschäftigten regelmäßig Urlaub und weitere 8% auf Wunsch. In den Großstädten und in den Großbetrieben wird prozentual mehr und häufiger Urlaub gewährt als in den Landstädten und Mittel- bzw. Kleinbetrieben. Die günstigsten Urlaubsverhältnisse sind im Bankwesen, im Buchhandel, in der Handelsgärtnerei, in der chemischen Industrie und in den polygraphischen Gewerben gegeben. Lehrlinge unter 16 Jahren sind am schlechtesten bedacht: Nur 16,1% von ihnen erhalten regelmäßig Urlaub, dagegen 42,3% der männlichen und 50,3% der weiblichen über 16 Jahre alten Angestellten. Immerhin können schon 39,7% der in den Großbetrieben mit mehr als 20 Hilfspersonen beschäftigten über 16 Jahre alten männlichen Angestellten, im Bank und Versicherungswesen sogar 48,5%, mit 14 und mehr Tagen Urlaub im Jahr rechnen. Nach dieser Veröffentlichung häufen sich Eingaben, Bittschriften und Resolutionen aus den verschiedenen Angestelltenverbänden "an die verehrliche Prinzipialität", die eine allgemeine Einführung von Urlaub für die Angestellten fordern. Dabei verlangen einige Angestelltenkreise erstmalig eine gesetzliche Regelung der Urlaubsfrage, während z.B. der Privat-Beamten-Verein betont, daß Urlaub "nur eine freiwillige Zubilligung von seiten des Chefs (sei)" und weiterhin auf freier Vereinbarung beruhen solle. Im "Staatslexikon" der Görres-Gesellschaft beschreibt F. Hitze die Position des deutschen Sozialkatholizismus: Es werden "den Arbeitern, gestützt durch eine systematische Arbeiterwohlfahrtspolitik - insbesondere durch eine umsichtige Fortführung der Arbeiterschutz- und Versicherungsgesetzgebung -, gestärkt durch ihre eigenen Organisationen, gelingen, auch ihren Anteil an dem wirtschaftlichen Fortschritt stetig zu erhöhen, die schwächere Stellung des einzelnen (besonders verheirateten) Arbeiters gegenüber seinem Arbeitgeber" könne "gehoben werden durch den Zusammenschluß in gewerkvereinlichen Organisationen. Die individuelle Regelung des Arbeitsvertrags und des Lohns kann ersetzt werden durch die 'kollektive' der Berufsorganisationen; das Arbeitsangebot kann auf Zeit zurückgehalten werden ('Streik')".
Stichtag:
1901
Leiter dieser Kurse ist Heinrich Brauns, der spätere Reichsarbeitsminister.
In ihm sind das Arbeitersekretariat, das Büro des Gewerkschaftskartells, die Büros der einzelnen Verbände und die Vereinslokale der Gewerkschaften sowie Fremdenzimmer, Kegelbahnen und eine Gaststätte untergebracht. Die Arbeiterschaft würde - so hoffte man allgemein - dort mehr als an anderen Plätzen verkehren. Doch diese Erwartungen erfüllten sich anscheinend nicht in ausreichendem Maße: In Frankfurt jedenfalls wurde das neue große Gewerkschaftshaus nicht so häufig wie erhofft aufgesucht. Für 1903 heißt es in einem Bericht: "Eine recht große Zahl auch organisierter Arbeiter lassen sich bedauerlicherweise bisher noch durch die unbedeutendsten Gründe oder gar durch Bequemlichkeit abhalten, das eigene Heim zu frequentieren." Und an anderer Stelle heiß es: "Der Verkehr der Gewerkschaftsmitglieder dürfte sich noch besser gestalten wie (sic!) es bisher war." Der Grund für diesen nur partiellen Erfolg lag wohl darin, daß das neue Kommunikationszentrum "Gewerkschaftshaus" zu den vielen Gaststätten in den Arbeitervierteln in Konkurrenz stand, in denen Arbeiter am Abend zusammenkamen und wo, wie Heinrich Schult für Hamburg berichtet, viel politisiert wurde. Das Gewerkschaftshaus aber lag meist nicht um die "Ecke", sondern in der Innenstadt, war folglich am Abend nur mühsam zu erreichen und bot auch nicht immer die "gewohnte" Atmosphäre.
1906 bestehen 26 Gewerkschaftshäuser in Deutschland.
Höhere Angestellte, z.B. Prokuristen bekommen erheblich günstigere Urlaubsbedingungen durch ihren Privatanstellungsvertrag. Im Vergleich zu den kaufmännischen Angestellten stehen sich die technischen Angestellten im allgemeinen schlechter. Da nach Ansicht des Deutschen Techniker-Verbandes eine Verkennung des Technikerstandes als vorwiegend körperlich arbeitender Angestelltengruppe, die deshalb weniger Urlaub nötig habe, verantwortlich zu machen ist, legt der Verband Wert darauf, daß die technischen Angestellten nicht mit der Kraft ihrer Arme und Hände wirkten: "der wesentliche Wert ihrer Arbeit beruhe in geistigen und moralischen Potenzen, deren Schonung, Pflege und Erhaltung einem Unternehmen mindestens so not (tue) wie die körperliche Gesundheit seiner Mitarbeiter". Dabei steht die Art der Urlaubsgestaltung besonders den unteren Angestellten nicht immer frei. Das geht daraus hervor, daß Firmen, vor allem größere Warenhäuser, gelegentlich eigene Ferienheime besitzen, in denen der Urlaub verbracht werden muß. Für die Angestellten, die einem solchen Zwang nicht unterliegen, bilden sich um die Jahrhundertwende spezielle Reisedienste, die Erholungsaufenthalte und Bildungsreisen für Angestellte organisieren.