Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Kongreß der Textilarbeiter und -Arbeiterinnen in Gößnitz fordert den Zehnstundentag "als das Mindeste dessen, was die Arbeiterschaft an gesetzlichem Schutz gegen vorzeitige Verwüstung ihrer Arbeitskraft zu beanspruchen berechtigt ist". Die erste Generalversammlung des "Verbandes der in Gemeindebetrieben beschäftigten Arbeiter und Unterangestellten" in Berlin fordert die Einführung des Wochenlohnes statt des Tagelohnes, die neunstündige Arbeitszeit und einen wöchentlichen Ruhetag von 36 Stunden.
Stichtag:
16./17. April 1900
Da "der Frau als Gattin und Mutter ein ganz besonderer Schutz gewährt werden müsse", stellt der Kongreß umfangreiche Forderungen zum Arbeiterinnenschutz auf. So u.a. absolutes Nachtarbeitsverbot, Verbot für Arbeiten, die für den Organismus der Frau besonders schädlich sind, Ausbau des Schwangeren- bzw. Wöchnerinnenschutzes auf mindestens einen Monat vor und zwei Monate nach der Entbindung, Ausdehnung der Schutzbestimmungen auf die Hausindustrie, Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und das aktive und passive Wahlrecht der Arbeiterinnen zu den Gewerbegerichten. Das Streikfondskomitee wird aufgelöst.
Die Delegierten beschließen die Einführung einer Kranken- und Sterbekasse.
Der Verband war nach einem verloren gegangenen Streik in Berlin im Oktober 1896 gegründet worden und organisierte hauptsächlich Gasarbeiter. 1897 wurde sein Organisationsgebiet trotz der Konkurrenz des Fabrikarbeiterverbandes auf Arbeiter der städtischen Betriebe ausgedehnt.
Die Generalkommission erkennt den Verband 1899 an. Der Verband hat Ende 1899 rund 3.480 Mitglieder in 32 örtlichen Filialen.