Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des Verbandes der Berg- und Hüttenarbeiter in Altenburg stellt fest, daß der Verband zu den Arbeiterorganisationen, die sich auf einen speziellen "christlichen" Standpunkt stellen, in keinem feindlichen Gegensatz steht. Nach dem Beispiel der Ruhrbergleute ist überall dort, wo sich "Christliche Gewerkvereine" der Berg- und Hüttenarbeiter bilden oder sich schon gebildet haben, ein Zusammengehen mit diesen Berufsgenossen in wirtschaftlichen Fragen anzustreben. Dasselbe gilt für Hirsch-Dunckersche Gewerkvereine in diesem Beruf. Die Generalversammlung des Textilarbeiter- und Arbeiterinnen-Verbandes in Gößnitz beschließt, Wöchnerinnenunterstützung nach der Dauer der Mitgliedschaft für vier Wochen zu zahlen.
Stichtag:
14./16. April 1900
"Der Verband ist eine Kampfesorganisation, ohne deshalb den Kampf gegen die Unternehmer als seinen Selbstzweck zu betrachten. Wo es nur eben angängig ist, werden wir uns bemühen, Vortheile für unsere Mitgliedschaft zu erzielen auf dem Wege gütlicher Verhandlungen mit den Werksbesitzern. Den Ausstand werden wir nur dann proklamieren, wenn alle Verhandlungsversuche scheiterten und sonst kein Mittel zur Erreichung unseres Zweckes übrig blieb. In Anlehnung an die Taktik der Unternehmer müssen wir zu unserer Selbsterhaltung auch unsere Forderungen vermittelst internationaler Aktion durchzusetzen versuchen."
Streiks dürfen künftig nur mit Genehmigung des Vorstandes geführt werden. Angriffsstreiks müssen acht Wochen, Abwehrstreiks 14 Tage vor Beginn dem Vorstand gemeldet werden. In den ersten 14 Tagen wird keine Unterstützung gezahlt.
Jetzt kann auch Sterbegeld beim Tode der Frau eines Mitglieds gezahlt erden.
Erneut wird ein besserer Arbeitsschutz und eine Reform des Strafwesens auf den Gruben gefordert.
Die Generalversammlung ersucht die Reichsregierung, "den Import fremdsprachiger, ausländischer Arbeiter in die Bergreviere zu verbieten, da die Unkenntnis der deutschen Sprache im Bergbau die Gefahren desselben erheblich erhöht. Auch die Rechtlosigkeit der ausländischen Arbeiter bezüglich ihres Anteils an den Versicherungskassen (Knappschaftskassen) legt es uns nahe, im Interesse der Ausländer gegen die weitere Anlegung derselben zu protestieren".
Dieser Beschluß stößt auf heftige gewerkschaftliche Kritik, da er weit über das vernünftige Ziel einer Verbesserung der Betriebssicherheit hinausschießt. Die Freizügigkeit auch der ausländischen Arbeiter darf nicht über das unbedingt zum Schutze der Einheimischen notwendige Maß hinaus beschränkt werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, wieder eine polnische Zeitung herauszugeben.
Die Gründung des "Niederrheinischen Textilarbeiterverbandes" wird verurteilt.