Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Ein "Setzmaschinentarif" der Buchdrucker tritt in Kraft, nach dem nur gelernte Buchdrucker an Setzmaschinen beschäftigt werden dürfen. Die Arbeitszeit ist auf acht Stunden zu begrenzen. Die Entlohnung erfolgt 25 Prozent über dem Tariflohn. Das ist der erste Tarifvertrag über Lohn- und Arbeitsbedingungen an Maschinen. Der "Christlich-soziale Verband der Tabak- und Zigarrenarbeiter" wird gegründet. In Preußen gibt es 199 kommunale Arbeitsnachweise. 1899 wurden mehr als 160.000 Stellen vermittelt. Das bürgerliche Gesetzbuch tritt in Kraft, mit dem auch die Dienstverträge der Angestellten eine gesetzliche Basis erhalten.
Stichtag:
1. Januar 1900
Es schafft die Rechtsgrundlage für Arbeitsverträge, u.a. legt es fest, daß auch Arbeiter im Krankheitsfall Anspruch auf ihren Lohn haben.