Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf der Generalversammlung des Verbandes der Maurer und Berufsgenossen in Berlin erklärt der Vorsitzende, daß für eine Verschmelzung mit der Bauarbeiterorganisation keine Gründe vorhanden sind. Die Verschmelzung würde einen Rückschritt in der Organisation bedeuten. Selbstverständlich üben die Maurer Solidarität gegen die Bauarbeiter. Die Generalversammlung des Zentralverbandes der Zimmerer und verwandter Berufsgenossen in Berlin beschließt, um Nachteile bei Lohnbewegungen im Verband unter allen Umständen zu vermeiden, werden die Zahlstellen verpflichtet, den Hauptvorstand zu informieren. Sollte in einer Zahlstelle "die genügende Kraft zur Leitung der Lohnbewegung nicht vorhanden sein", so hat der Hauptvorstand ein Mitglied der Agitationskommission, des Ausschusses oder sonst ein vertrauenswürdiges Mitglied mit der Leitung zu betrauen.
Stichtag:
22./25. März 1899
Die Mitglieder sollen sich für die Abschaffung der Akkordarbeit einsetzen.
Die Generalversammlung hält einstimmig eine "Vereinbarung über Lohn- und Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitern und Unternehmern nicht allein mit den Prinzipien der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung für vereinbar, sondern auch für unbedingt notwendig und auch im Interesse sowohl der Unternehmer, wie auch der Arbeiter liegend".
Zur praktischen Durchführung wird festgesetzt: "Den Verbandszahlstellen allerorts wird die Verpflichtung auferlegt, bei Überreichung etwaiger Forderungen und Wünsche an die Unternehmer auch um Unterhandlungen nachzusuchen und, falls am Orte eine Unternehmerorganisation besteht, von dieser zu verlangen, mit den Gesellenorganisationen einen korporativen Arbeitsvertrag von ein- bis höchstens zweijähriger Dauer abzuschließen ..." Begründet wird diese Konzeption mit dem Hinweis darauf, daß zum einen materielle Verbesserungen vertraglich abgesichert werden müßten und daß weiterhin ein "gleichberechtigtes Mitspracherecht bei der Regelung der Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden" müsse.
Eine Tarifgemeinschaft, wie sie die Buchdrucker praktizieren, kann wegen der verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Landesteilen nicht durchgeführt werden.
Die Delegierten protestieren entschieden gegen die Unterstellung der Unternehmer, die Arbeiter hielten die Verträge nicht ein. Wo bisher Vereinbarungen getroffen wurden, sind sie von den Arbeitern niemals gebrochen worden.
Reiseunterstützung können Mitglieder erhalten, welche ein Jahr dem Verband angehören und mindestens 5 Mark jährlich an den Streikfonds gezahlt haben. Die Zahlstellen haben nun 80% statt bisher 75% der Einnahmen an die Hauptkasse abzuliefern.
Die Aufgaben des Verbandsausschusses werden genauer festgelegt: Er hat die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen, Beschwerden über Beschlüsse des Vorstandes vorbehaltlich der Berufung an den Verbandstag zu erledigen, mit dem Vorstand Ort und Zeit des Verbandstages sowie die Wahlkreiseinteilung festzusetzen und Kartellverträge mit anderen Vereinen abzuschließen.
Jede Zahlstelle ist verpflichtet, einen örtlichen Fonds zu sammeln, um u.a. daraus die Beiträge für arbeitslose Mitglieder zu bezahlen. Der Hauptvorstand ist berechtigt, zur Unterstützung von Ausständen Extramarken herauszugeben. Er hat auch zu bestimmen, wie viel Marken jedes Mitglied zu kaufen hat.
Der Vorstand hat den Entwurf eines Statuts für eine Arbeitslosenunterstützung auszuarbeiten. Dieser Entwurf hat von dem Grundsatz auszugehen, daß durch die Einführung der Arbeitslosenunterstützung die Position des Verbandes im Lohnkampf gestärkt wird.
Alle Anträge zur Verschmelzung aller Bauarbeiterverbände zu einem Industrieverband werden abgelehnt.
Der Verband hat seine Mitgliederzahl in den letzen drei Jahren von 8.780 auf 21.620 erhöhen können. Die Organisation von Zimmerern stößt trotz dieses Erfolges auf Schwierigkeiten. Von den rund 128.830 existierenden Zimmerern sind nur rund 13% in Großstädten über 100.000, 9,7% in Orten zwischen 20.000 und 100.000, fast 50% in Orten mit unter 2.000 Bewohnern ansässig.