Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
In Berlin wird der "Deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe" als Dachverband für die bestehenden lokalen baugewerblichen Unternehmervereinigungen gegründet. Als Zweck dieses Verbandes sieht § 2 der Statuten vor: " ... die gemeinsamen Berufsinteressen gegenüber den Arbeitnehmern wahrzunehmen, namentlich auf die Erzielung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und Behörden hinzuwirken, ferner die Veranlassung zum Ausbruch von Arbeitskämpfen zu prüfen und letztere nach Möglichkeit zu vermeiden, resp. beizulegen."
Stichtag:
15. März 1899
Auf der Generalversammlung am 10. Oktober 1899 in Karlsruhe sagt der Vorsitzende des Bündnisses jedoch: "Bevor der Arbeitgeberbund nicht siegreich eine große Kraftprobe angestellt habe, werde man nicht zur Ruhe und zum Frieden gelangen; eine solche Kraftprobe müsse angestellt werden, natürlich nicht heute, davon könne keine Rede sein, aber es müsse dahin kommen, daß man die Arbeiter in großen Bezirken, wenn nicht in ganz Deutschland einmal aussperren könne, damit es mit den ungerechten Anforderungen ein Ende nähme. Die Arbeitgeber müssen zeigen, daß der Bund eine Macht sei, und man werde nicht eher zur Ruhe gelangen, bis eine große Schlacht gewonnen. Kampfmittel der organisierten Bauunternehmer sind Streikversicherungsvereine, die Aussperrung der Arbeitnehmer, die einseitig von den Arbeitgebern kontrollierten Arbeitsnachweise, die Einführung von Arbeitsbüchern und die Erstellung von schwarzen Listen."