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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
18./19. August 1898

Zum ersten Mal findet eine Konferenz der Redakteure der Gewerkschaftspresse statt. 23 Delegierte für 24 Blätter - 49 waren eingeladen - beschließen in Gotha: "In Erwägung, daß die staatliche Arbeiterversicherung von Jahr zu Jahr sich zu Ungunsten der Arbeiter gestaltet, weil die Arbeiter dem Drängen nach parteiischer Handhabung der Arbeiterversicherung und des gesetzlichen Arbeiterschutzes nicht den nöthigen Widerstand entgegensetzen; in fernerer Erwägung, daß die Gewerkschaftsbewegung ihrer Natur nach am geeignetsten ist, die auf diesem Gebiete nothwendige Thätigkeit zu entfalten, beschließt die Konferenz der Gewerkschaftsredakteure, dem nächsten Gewerkschaftskongreß den Antrag zu unterbreiten, derselbe möge die Generalkommission beauftragen, ihr Thätigkeitsgebiet auch auf die staatliche Arbeiterversicherung und den gesetzlichen Arbeiterschutz auszudehnen und insbesondere durch publizistische und andere geeignet erscheinende Thätigkeit dahin zu wirken, daß nicht nur der den Arbeitern nachtheiligen Handhabung der Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze Einhalt geboten, sondern auch den Versuch, eine Verschlechterung dieser Gesetze herbeizuführen, energisch entgegengetreten und dahin gewirkt wird, daß diese Gesetze für die Arbeiter nutzbringender gestaltet werden, als sie es bisher sind."
Die für diese Tätigkeit zu schaffende Zentralstelle soll "die Beschaffung sämmtlicher Literatur über die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetzgebung des Inlandes, einschließlich der auf dieselben bezughabenden Gesetzesvorlagen und Verhandlungen der gesetzgebenden Körperschaften vornehmen. Soweit erforderlich, ist auch die Literatur über die gleichartige Gesetzgebung des Auslandes zu beschaffen.
Eine geeignete Persönlichkeit ist anzustellen, welche diese Gesetze in gemeinverständlicher Weise zur Publikation in der Gewerkschaftspresse durcharbeitet. Die Handhabung dieser Gesetze ist aufmerksam zu verfolgen, und sind wichtig erscheinende Vorkommnisse insbesondere gerichtliche Entscheidungen, zu registriren und zur Publikation in der Gewerkschaftspresse zu bearbeiten.
Die verarbeiteten Materialien sind den Redaktionen der Gewerkschaftspresse in einer Beilage zum ‘Correspondenzblatt der Generalkommission’ zu übermitteln.
Direkte Auskünfte in den von der Zentralstelle behandelten Angelegenheiten sind nur an Verbandsvorstände, Gewerkschaftskartelle oder Arbeiter-Sekretariate zu ertheilen. Diese Zentralstelle soll sich nicht zu einem Auskunftsbureau für einzelne Personen entwickeln."



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