Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag des Verbandes der Fabrik-, Land-Hülfsarbeiter und Arbeiterinnen in Kassel beschließt, Erhebungen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse, vor allem über die Arbeitslosigkeit vorzunehmen.
Stichtag:
14./19. August 1898
"Angriffsstreiks müssen mindestens einen Monat vor ihrem Beginn dem Vorstand gemeldet werden.
Zu Abwehrstreiks ist so schnell wie möglich die Genehmigung des Vorstandes einzuholen".
Für die Streiks sind zunächst die in den Streikfonds vorhandenen Mittel zu verwenden. " Zum Zwecke der Ansammlung eines Streikfonds hat der Vorstand Marken à 5 Pfennig auszugeben. Das Recht auf Streikunterstützung haben nur Mitglieder, die dem Verbande drei Monate angehören und zum Streikfonds gesteuert haben. Die gewährten Unterstützungen werden nur als Darlehen gegen Schuldschein gewährt.
Die Organisation wird in Gaue gegliedert. Alle Zahlstellen sind einem Gau zuzuteilen.
In den vergangenen zwei Jahren ist die Mitgliederzahl von 7.200 auf 14.600 gestiegen.