Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die erste Generalversammlung des Centralverbandes der Handlungsgehülfen und -gehülfinnen Deutschlands in Frankfurt a. Main erkennt, "daß im Handelsgewerbe eine wirthschaftliche Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer größere kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Waarenhäuser) die kleinere Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die Mehrzahl der Gehülfen selbstständig werden kann, und andererseits durch immer größere Arbeitstheilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung des Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.
Stichtag:
30. Mai 1898
Die Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen modernen Gewerben und ist vom Standpunkte der von ihr endgültig Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen Kapital und Arbeit zu überwinden."
Der Zentralverband fordert deshalb u.a.: die Einführung des gesetzlichen Achtuhrladenschlusses; für Angestellte unter 18 Jahren obligatorischen zweistündigen Fortbildungsunterricht täglich; die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte; eine Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion; das Verbot der Konkurrenzklausel; gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals; dem Gehilfen das Gehalt während der militärischen Übung bis zu sechs Wochen zu zahlen.