Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag des Holzarbeiterverbandes in Göttingen ändert das Streikreglement. Während bisher die Zahlstellen über Genehmigung oder Ablehnung der Streikgesuche zu entscheiden hatten, ist diese Entscheidung jetzt in die Hand des Vorstandes gelegt. Dieser Beschluß ergibt sich von selbst, weil die Streiks nicht mehr, wie bisher, aus einem aus freiwilligen Beiträgen bestehenden Fonds, sondern aus der Hauptkasse unterstützt werden.
Stichtag:
11./16. April 1898
Der Verbandsvorstand hat die Gesuche um Genehmigung von Angriffsstreiks - über sie müssen die beteiligten Mitglieder geheim abgestimmt haben - denjenigen Agitationskommissionen, in deren Bezirk die um Genehmigung nachsuchende Zahlstelle sich befindet, zur Begutachtung zu unterbreiten. Auf Grund dieses Gutachtens entscheidet der Vorstand über Genehmigung oder Ablehnung.
Um dem Vorstand "die Beurteilung der einschlägigen Verhältnisse am Orte zu ermöglichen", müssen die Zahlstellen einen "Streik-Fragebogen" ausfüllen, in dem u.a. Angaben über die lokalen Berufsverhältnisse, die Zahl der Verbandsmitglieder und die Dauer ihrer Organisationszugehörigkeit, die Höhe der ortsüblichen Löhne sowie über Lebensmittelpreise und Wohnverhältnisse verlangt werden. Bevor ein vom Zentralvorstand genehmigter Arbeitskampf begonnen werden darf, hat die örtliche Streikleitung nochmals "alles zu versuchen, um einen gütlichen Ausgleich herbeizuführen"; erst wenn solche Versuche fehlschlagen, kann der Streik proklamiert werden.
Arbeitseinstellungen, welche nicht vorher genehmigt wurden, finden keine Unterstützung.
Bei Maßregelungen Einzelner ist in Zukunft das Eintreten in einen Streik prinzipiell zu vermeiden.
Bei Ausbruch eines Streiks haben die Nichtverheirateten, sowie die zur Erhaltung von Familienangehörigen nicht verpflichteten Verbandsmitglieder den Ort zu verlassen und alle Streikorte zu meiden. Der Verbandstag verwirft mit 62 gegen 16 Stimmen die sofortige Einführung einer Arbeitslosenunterstützung und lehnt auch eine vom Vorsitzenden K. Kloß vorgeschlagene Urabstimmung ab. Der Holzarbeiterverband hat 21 Agitationskommissionen, denen beizutreten, sämtliche in diesen Bezirken bestehenden Zahlstellen verpflicht sind. Diese Agitationsbezirke haben den Namen "Gaue" erhalten.
Arbeitgeber sind von der Aufnahme in den Verband ausgeschlossen. Verbandsmitgliedern, welche während ihrer Mitgliedschaft selbständig werden, kann die fernere Mitgliedschaft gestattet werden, doch haben dieselben auf Rechtsschutz in gewerblichen Streitigkeiten - mit ihren Auftraggebern oder Arbeitern - keinen Anspruch.
Die Verbindung mit der Generalkommission wird aufrechterhalten, die Delegierten des Gewerkschaftskongresses sind zu verpflichten, gegen eine Erhöhung der Beiträge an dieselbe zu stimmen und die Gründung eines Streikfonds in derselben nicht zu billigen.