Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf dem Parteitag der Deutschen Volkspartei in Ulm wird der Entwurf für ein Reichsgesetz vorgelegt, durch das eine fakultative Arbeitslosenversicherung auf kommunaler Grundlage eingeführt werden soll.
Stichtag:
Oktober 1896
Auf Beschluß von Gemeindebehörden soll in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine Arbeitslosenversicherung eingeführt werden können.
Die Versicherung soll zwei Klassen umfassen, die der Industriearbeiter und die der Bau- und Erdarbeiter, bei denen eine regelmäßige Arbeitslosigkeit durch die Jahreszeit eintritt.
Die Einnahmen sollen von den Arbeitern, Arbeitgebern und Gemeinden aufgebaut werden. Der Arbeiter soll, wenn er 26 Wochen Beiträge gezahlt hat, bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit nach sechs Tagen Unterstützung für die Dauer von 75 Tagen erhalten. Bei eigener Kündigung entfällt die Unterstützung.
Der Verwaltungsausschuß soll aus sechs Arbeitgebern, 12 versicherten Arbeitern und einem von den städtischen Behörden auf Vorschlag des Ausschusses gewählten Vorsitzenden bestehen.
Der Vorschlag findet bei den Gewerkschaften keine Zustimmung, da nach ihrer Auffassung die Arbeiterschaft in eine größere Abhängigkeit von den Behörden und den Unternehmern geraten würde.