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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
5./6. April 1896

Der Kongreß der Textilarbeiterschaft Deutschlands ist gegen die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung. Er verlangt die Verbesserung und Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetze auf die Hausindustrie und die Abschaffung der Zuchthausarbeit. Der Kongreß beschließt, die Kontrollmarke zu beseitigen, weil sie sich als Kampfmittel für die Textilindustrie nicht bewährt hat. Der Verband richtet einen zentralen Streikfonds ein.

In Berlin findet der erste Kongreß der "auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Handlungsgehülfen und -gehülfinnen" statt. 26 Delegierte vertreten 30 Orte. Mit Mehrheit nimmt der Kongreß eine Resolution an: "In der Erkenntniß, daß es die erste Pflicht jeder auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Gewerkschaft ist, den Standesdünkel ihrer Mitglieder zu bekämpfen und die Solidarität aller Arbeiterkategorien zu fordern in fernerer Erkenntniß, daß nur mit Hülfe der Gesetzgebung eine Besserung der Lage der Handlungsgehülfen möglich ist und daß nur die sozialdemokratische Partei die Interessen der Handlungsgehülfen wie aller Arbeiter vertritt, fordert der Kongreß die Delegierten auf, in ihren Vereinen dahin zu wirken, daß, wo es dem Gesetz nach möglich ist, offen der Anschluß an die allgemeine proletarische Arbeiterbewegung und an die Sozialdemokratie proklamiert wird, in dem der Kongreß unpolitische Standesvereine als nicht auf dem Boden der allgemeinen Arbeiterbewegung stehend betrachtet und die auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehende Gehülfenschaft keine Veranlassung hat, Beziehungen mit diesen Standesvereinen, die eine Konzession an den Dünkel und Unverstand unserer Kollegen sind, zu unterhalten."
Die Delegierten fordern energisch gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung für die Handelsgehilfinnen. Der Kongreß stimmt dem Vorschlag der Reichskommission für Arbeiterstatistik vorgeschlagenen 8-Uhr-Abend-Ladenschlußzeiten zu, lehnt aber die vorgesehene 5-Uhr-Morgens-Ladenöffnungszeit ab und verlangt die Ladenöffnung für 8 Uhr morgens.
Das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz ist auf alle Handlungsgehilfen auszudehnen.
Alle Handelsbetriebe sind in die Gewerbeordnung und die Gewerbegerichtsbarkeit einzubeziehen und Handelsinspektoren anzustellen.



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