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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
6./12. Oktober 1895

Der Parteitag der SPD in Breslau beauftragt die Reichstagsfraktion, bei den Beratungen über den Entwurf des neuen bürgerlichen Gesetzbuches für die Beseitigung aller Bestimmungen einzutreten, die die Frau dem Manne gegenüber benachteiligen, vor allem auch für die Rechte der unverheirateten Mütter und ihrer Kinder.
Der Parteitag erklärt es für die Pflicht der Arbeiterklasse, durch den politischen und gewerkschaftlichen Kampf mit aller Energie den Mißständen der Hausindustrie entgegenzutreten.
Der Parteitag beauftragt die Vertreter der Partei, im Reichstage zu fordern: Ausdehnung des gesetzlichen Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie und Schaffung besonderer Vorschriften, wie sie schon heute für die Tabakindustrie bestehen; Kontrolle aller hausindustriellen Betriebe durch männliche und weibliche Aufsichtsbeamte, welche Exekutivgewalt besitzen und mindestens zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeiter und Arbeiterinnen entnommen werden.
Weiter erklärt es der Parteitag für die Pflicht der Parteimitglieder, den planmäßigen Kampf der Gewerkschaften für die Beseitigung des Zwischenmeistersystems, für die Errichtung von Betriebswerkstätten und die Einführung fester Tarife zu unterstützen.
Der Parteitag beauftragt die sozialdemokratischen Reichstags- und Landtagsabgeordneten sowie die Vertreter in den Kommunalverwaltungen, energisch einzutreten für die ausschließliche Vergebung aller Staats- und Kommunallieferungen an Unternehmer, welche Betriebswerkstätten unterhalten, die allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Zum 1. Mai beschließt der Parteitag: In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der internationalen Arbeiterkongresse zu Paris 1889, Brüssel 1891 und Zürich 1893 feiert die deutsche Sozialdemokratie den 1. Mai als das Weltfest der Arbeit, gewidmet den Klassenforderungen des Proletariats, der Verbrüderung und dem Weltfrieden. Als würdigste Feier des 1. Mai betrachtet die Partei die allgemeine Arbeitsruhe. Daher empfiehlt der Parteitag denjenigen Arbeitern und Arbeiterorganisationen, die ohne Schädigung der Arbeiterinteressen den 1. Mai neben den anderen Kundgebungen auch durch die Arbeitsruhe feiern können, Arbeitsruhe eintreten zu lassen.



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