Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf dem Kongreß der Barbiere schildern die Delegierten die trostlosen Arbeitsbedingungen der Friseure: "Die Barbiergehilfen haben noch allgemein Kost und Wohnung bei dem Arbeitgeber. Beides ist mit wenigen Ausnahmen als schlecht oder mangelhaft zu bezeichnen. Die Arbeitszeit ist gewöhnlich von morgens 6 Uhr bis abends 9 und 10 Uhr. Durchschnittliche Arbeitszeit ist 14-16 Stunden. An Sonnabenden dauert die Arbeitszeit 20 Stunden. Sonntags wird 6-10 Stunden lang gearbeitet. Ein freier Tag oder auch nur ein freier Nachmittag in der Woche wird nur in wenigen Orten gewährt."
Stichtag:
28./30. Mai 1894
Die Arbeitslosigkeit ist besonders hoch. Gehilfen, die älter als 25 Jahre sind, finden kaum eine Beschäftigung.
Der Verband will in einer Denkschrift Bundesrat, Reichstag und die Kommission für Arbeiterstatistik über die Lage der Friseurgehilfen unterrichten.
Ähnliche Mißstände herrschen auch im Fleischergewerbe.