Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf der Sitzung des Zentralrates der Gewerkvereine werden Anträge beraten, für alle Staatsbetriebe den Achtstundentag zu fordern bzw diese Forderung auf alle Arbeiter auszudehnen.
Stichtag:
12. November 1893
Die Antragsteller bestreiten, daß der Achtstundentag eine sozialdemokratische Forderung sei, und machen M. Hirsch zum Vorwurf, daß er immer zunächst erwäge, was die Regierung zu einer Forderung sagen werde, und ängstlich prüfe, ob durch sie irgendein Prinzip verletzt werde. Für M. Hirsch ist eine Einschränkung der Arbeitszeit für Staatsbetriebe keine Prinzipverletzung, dagegen muß er der Ausdehnung auf die Privatindustrie entgegentreten. Es gelingt ihm auch, den Angriff insoweit abzuwehren, als die angenommene Resolution nur für Staatsbetriebe eine Arbeitszeit von 9 Stunden und für Bergwerke, sowie gesundheitsschädliche Betriebe von 8 Stunden verlangt, im übrigen sollen die Behörden über die Dauer der Arbeitszeit, Nacht- und Sonntagsarbeit, Lohnhöhe und dgl. statistische Erhebungen durchführen.