Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalkommission publiziert im "Correspondenzblatt" eine Anleitung zur Schaffung von Gewerkschaftskartellen, die sie als "notwendig" bezeichnet, und veröffentlicht das Statut des Hamburger Gewerkschaftskartells. Danach soll das Gewerkschaftskartell eine Vereinigung sämtlicher am Orte bestehender selbständiger Filialen resp. Sektionen gewerkschaftlicher Zentralverbände und Lokalorganisationen derjenigen Branchen sein, für welche eine Zentralisation in Deutschland nicht besteht. Zweck dieser Vereinigung ist, für die Ausbreitung und Kräftigung der Gewerkschaften in Hamburg zu wirken, sowie den einzelnen Gewerkschaften in ihren Bestrebungen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und ein gemeinsames Vorgehen derselben in allen gewerblichen Fragen und Angelegenheiten zu erzielen, bei deren Erörterung resp. Ausführung alle organisierten Arbeiter interessiert sind. Aufgabe des Gewerkschaftskartells ist es im besonderen: im wirtschaftlichen Kampfe allen beteiligten Organisationen seine moralische und unter bestimmten Voraussetzungen auch materielle Unterstützung angedeihen zu lassen; statistische Aufnahmen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der arbeitenden Bevölkerung Hamburgs zu veranstalten, deren Zusammenstellung unter Leitung der Kartellkommission zu geschehen hat; die nötige Agitation für die Wahl von aus den Reihen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter aufgestellten Kandidaten zum Gewerbegericht zu betreiben; eine Regelung des Herbergswesens und des Arbeitsnachweises anzubahnen.
Stichtag:
12. Juni 1893
Bereits 1892 hatte die Generalkommission das Regulativ des Gewerkschaftskartells Kassel veröffentlicht.
Seit 1894 versucht die Generalkommission, die Gewerkschaften auch offiziell zur Arbeit heranzuziehen.