Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das preußische Abgeordnetenhaus verabschiedet die Novelle zum preußischen Berggesetz. Danach wird den Bergbauunternehmern der Erlaß von Arbeitsordnungen zur Pflicht gemacht, der Bergarbeiterschaft bei der Entwicklung von Arbeitsordnungen ein Mitwirkungsrecht eingeräumt und ihr die Bildung von Arbeiterausschüssen zugestanden, das Recht der Bergwerksunternehmer, Konventionalstrafen zu verhängen, eingeschränkt, die staatliche Aufsicht im Bergbau verstärkt und bestimmt, daß diese sich auch auf "die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes durch die Einrichtung des Betriebes" erstrecken soll, und daß für solche Betriebe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, die Oberbergämter Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorschreiben und die zur Durchführung dieser Vorschriften erforderlichen Anordnungen erlassen können. 27. Juni 1892 Das "Correspondenzblatt" veröffentlicht eine Übersicht über den Organisationsgrad bei einer Reihe von Berufen. Danach sind organisiert bei den: Glacéhandschuhmachern 76,7 % Weißgerbern 67 % Bildhauern 59 % Buchdruckern 53 % Kupferschmieden 37 % Zigarrensortierern 32,5 % Stukkateuren 31 % Formenstechern 27,5 % Bergleuten (Sachsen) 26 % Lithographen 23 % Hutmachern und Kürschnern 20 % Glasern 20 % Böttchern 19 % Töpfern 18 % Schiffszimmerern und Werftarbeitern 18 % Steinsetzern 17 % Korbmachern 14 % Vergoldern 11 % Goldarbeitern 11 % Buchbindern 10,5 % Tischlern 10,3 % Die höchsten Beiträge zahlen die Buchdrucker, die Hutmacher, die Glacéhandschuhmacher und die Porzellanarbeiter.
Stichtag:
24. Juni 1892
Bei der Konzeption dieser Novelle hat der preußische Handelsminister von Berlepsch vor allem die amtliche Denkschrift über die Arbeiter- und Betriebsverhältnisse im preußischen Kohlenbergbau, deren Untersuchung nach dem Bergarbeiterstreik von 1889 durch die Regierung angeordnet worden war, wie auch die neuen Bestimmungen der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 berücksichtigt.