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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
1892

Der Brauerverband schließt den ersten betrieblichen Tarifvertrag ab. Doch bis 1898 sind erst in 21 Betrieben die Arbeitsverhältnisse tarifvertraglich geregelt.

Der "Allgemeine Deutsche Weißgerberbund" nennt sich in "Verband der Lederarbeiter Deutschlands" um.

Der seit 1878 bestehende "Verband der Glasergesellschaft" mit Sitz in Frankfurt a. Main nennt sich um in "Zentralverband der Glaser und verwandten Berufsgenossen Deutschlands".

Der "Verband aller in der Kürschnerbranche beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands" wird gegründet. Er besteht bis 1896.

Der "Verband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgruppen Deutschlands" wird gegründet.

Der "Allgemeine Unterstützungsverein der Töpfer und Berufsgenossen" wird gegründet.

Noch immer spielt bei den gelernten Arbeitern der Klein- und Mittelindustrie die "Walze" eine wichtige Rolle. Für den Metallarbeiterverband ist die Reiseunterstützung der größte Ausgabenposten in der Bilanz des Verbandes.

Auf der Generalversammlung der Präsides der katholischen Arbeitervereine in Mainz wird der Antrag des Generalsekretärs F. Hitze angenommen: "Die Generalversammlung der Präsides empfiehlt die Bildung von (Fach-) Berufsabteilungen in den katholischen Arbeitervereinen zum Zwecke einer wirksamern Förderung der speziellen Berufsinteressen durch Anregungen und Einrichtungen."
Auf dieser Grundlage arbeitet Hitze "Leitsätze für Fachabteilungen" aus. Sie gehen von der Annahme aus, daß die Arbeiter das Recht haben, sich zur Wahrung ihrer beruflichen Belange zusammenzuschließen, daß aber die bestehenden Berufsvereine eine "bedrohliche Gefahr" für christliche Arbeiter darstellen. Darum sollen "christliche Gewerkvereine" gegründet oder die Arbeiter so geschult werden, "daß sie den sozialdemokratischen resp. liberalen Einfluß zu paralysieren vermögen".
Welche der beiden Möglichkeiten man auch wählt, als "der beste und sicherste Weg" dorthin erscheint dem Verfasser die Bildung von Fachabteilungen in den bestehenden Arbeitervereinen.
In die neuen Organisationen dürfen nur Mitglieder der Arbeitervereine aufgenommen werden. Die Berufsabteilungen sollen die Fachbildung fördern, in der sozialen Gesetzgebung unterweisen und die Arbeiterverhältnisse untersuchen. "Gewiß kann und soll auch das letzte Mittel zur Erreichung berechtigter Wünsche und Forderungen - der Streik - den Arbeitern nicht beschränkt werden, aber schon die lokale und konfessionelle Beschränkung der Organisation wird die selbständige Aufnahme und Durchführung eines solchen kaum möglich erscheinen lassen."

Die "Historisch-politischen Blätter" führen die Erfolge sozialdemokratischer Arbeitervertreter bei den Gewerbegerichtswahlen in der Rheinprovinz auf die größere Gleichgültigkeit der christlichen und die bessere Organisation der sozialistischen Arbeiterschaft zurück.
Die "Blätter" stellen fest: "Die Unzulänglichkeit der Arbeitervereine für eine derartige Aktion hat sich ... klar herausgestellt. Die gewerkschaftliche Organisation fungiert bei allen das Interesse der Arbeiter berührenden Fragen ganz vorzüglich."
Deshalb fordern sie: "Man gründe katholische oder christlich-soziale Gewerkschaften, wenigstens gewerkschaftliche Abteilungen innerhalb der großen Arbeitervereine!"
Die neuen Gründungen haben "nachdrücklich die berechtigten Forderungen der Arbeiter geltend zu machen". Die Interessenvertretungen christlicher Arbeiter dürfen jedoch keine maßlosen, utopischen Postulate vorbringen, vielmehr müssen sie bereit sein, "gewissenhaft zu prüfen, was nach Lage der Verhältnisse zu fordern und erreichbar ist".



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