Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das Gesetz über die Gewerbegerichte tritt in Kraft. Danach können in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern fakultativ paritätisch besetzte Gewerbegerichte eingerichtet werden, die als Schiedsgerichte in Fragen des Arbeitsrechts fungieren sollen. Mit dieser Ordnung des Rechtsweges bei Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern ist ein erster Schritt auf dem Wege zur Gleichberechtigung zwischen beiden Sozialgruppen gemacht. In den Gewerbegerichten können die Vertreter der Arbeiter nicht nur ihre Auffassungen zu jeweiligen Streitigkeiten äußern, sondern mit gleichen Chancen auf Erfolg wie die Arbeitgebervertreter verfechten. Die Gewerbegerichte werden gezwungen, sich um die Lösung von Streitfragen über Beginn oder Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, zu Arbeitsbüchern und Zeugnissen, zu Streitigkeiten bei Heimarbeitern, Anträgen auf Schadensersatz oder Vertragsstrafen sowie Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis und der Krankenversicherung mit richterlicher Objektivität zu bemühen.
Stichtag:
29. Juli 1890