Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die in den Februarerlassen in Aussicht genommene Arbeiterschutzkonferenz tritt in Berlin zusammen. Trotz grundsätzlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen den Repräsentanten der westeuropäischen Industrienationen und der deutschen Seite, können sich die Konferenzteilnehmer darüber einigen,
Stichtag:
15./29. März 1890
daß die untere Altersgrenze für die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben 12 Jahre betragen solle und vor Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses die Schulpflicht abzuleisten sei,
der Maximalarbeitstag für Kinder bis zu 14 Jahren sich auf 6 Stunden belaufen und ein Verbot für gefährliche sowie Arbeiten untertage gelten solle,
der Maximalarbeitstag für Jugendliche bis zu 16 Jahren 10 Stunden betragen könne und Nacht- und Sonntagsarbeit untersagt werden solle.
Empfohlen wird von der Konferenz, für 16 bis 18jährige Arbeitnehmer Arbeitseinschränkungen einzuführen, das staatliche Inspektionswesen auszubauen sowie den internationalen Informations- und Gedankenaustausch zu fördern.
Die Absicht der deutschen Delegation, verbindliche Arbeiterschutzbestimmungen für alle europäischen industriellen Mitkonkurrenten zu erreichen, um damit eine ausgeglichene Belastung der entsprechenden Volkswirtschaften zu gewährleisten, bleibt ebenso ohne Erfolg wie die Konferenz ohne Folgen.