Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf Grund des § 8 des preußischen Vereinsgesetzes, nach dem Frauen nicht Mitglieder von politischen Vereinen sein dürfen, werden in Berlin mehrere Arbeiterinnenvereine geschlossen, darunter der "Verein zur Vertretung der Interessen der Arbeiterinnen". Anlaß für dieses Verbot ist eine Petition an die Stadtbehörde wegen der Zulassung der Frauen zum Gewerbegericht, da darin eine Verletzung des Vereinsrechts gesehen wird. Die Leiterinnen des Vereins werden zu Geldstrafen verurteilt.
Stichtag:
Mai / Juni 1886