Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
In einem Flugblatt veröffentlicht M. Hirsch einen Statutenentwurf für Einigungsämter:
Stichtag:
Oktober 1871
Das Einigungsamt des ... Gewerks zu ... hat den Zweck, über alle die Löhne und Arbeitsverhältnisse betreffenden Streitfragen, welche jeweils von den Arbeitgebern oder Arbeitnehmern bei ihm angebracht werden, schiedsrichterlich zu entscheiden und durch versöhnliche Mittel seinen Einfluß anzuwenden, um allen entstehenden Differenzen ein Ende zu machen.
Das Einigungsamt besteht aus neun Arbeitgebern und neun Arbeitnehmern; die neun Arbeitgeber werden von einer öffentlichen Versammlung der Arbeitgeber, die neun Arbeitnehmer von einer öffentlichen Versammlung der Arbeitnehmer gewählt. Die Gesamtheit der Vertreter bleibt ein Jahr im Amte.