Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Im "Volksstaat" wendet sich Th. Yorck an die Vorstände und Mitglieder der Internationalen Gewerksgenossenschaften und schlägt ihnen vor, eine Gewerkschaftsunion zu bilden, "die die einzelnen Körperschaften verbindet und, ohne deren Selbständigkeit in eigenen Verwaltungssachen aufzuheben, doch die Möglichkeit bietet, selbsttätig vorzugehen. Ein bloßer Kartellvertrag, etwa nur dazu errichtet, um den Kontrahenten die Kassenbestände der verschiedenen Gewerkschaftskassen zu Verfügung zu stellen, wäre ebenso ungenügend als es andererseits verkehrt sein würde, jetzt alle Gewerkschaften in einen Topf zu werfen, um einen Gewerkschaftsbrei à la Schweitzer daraus zu machen. Ebenso aber haben wir im verflossenen Jahre sattsam Gelegenheit gehabt, zur beobachten, wohin es führt, wenn in einer Stadt jede winzige Mitgliedschaft in absolutester Unabhängigkeit von der womöglich noch kleineren Mitgliedschaft ihre eigenen Wege geht. Durch das vollständige Isoliertsein der Gewerkschaften ist es nun eben dahin gekommen, daß wohl keine derselben imstande sein wird, selbständig eine Generalversammlung abhalten zu können, und aus diesem Umstande ist recht deutlich zu ersehen, wie notwendig ein geregeltes und gemeinsames Zusammengehen und Zusammenwirken ist.
Stichtag:
19. April 1871
Deshalb schlägt Th. Yorck vor, daß bei Gelegenheit des zu Pfingsten 1871 in Dresden tagenden Parteikongresses Beauftragte der Gewerkschaften gemeinsam beraten sollen, "wie eine Vereinigung der verschiedenen Gewerkschaften resp. Gründung einer 'Gewerksunion' am ehesten zu bewirken ist".