Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des "Allgemeinen Deutschen Arbeiterunterstützungsverbandes" verabschiedet seine Statuten. Zweck des Verbandes ist es: "Durch festes Zusammenhalten, insbesondere, wenn nötig, durch organisierte Arbeitseinstellungen die Ehre und die materiellen Interessen der Beteiligten zu wahren und zu fördern. In diesem Zentralverband, der von einem dreiköpfigen Präsidium und einem zwölfköpfigen Zentralausschuß geführt werden soll, sind Arbeiter und Arbeiterinnen, Kleinmeister und Kleinmeisterinnen gemeinsam organisiert. Das Statut sieht nur die Streikunterstützung vor. Es soll eine einheitliche Krankenkasse neben dem Verband geschaffen werden, zu der die Mitgliedschaft freiwillig ist. Ferner soll Reiseunterstützung aus der Verbandskasse bezahlt werden.
Stichtag:
12./15. Juni 1870
Die Mitglieder sollen nicht mehr nach Berufsgruppen organisiert sein, sondern sich an den einzelnen Orten ohne Unterschied der Berufe zusammenschließen und einen Bevollmächtigten wählen, der vom Präsidenten bestätigt werden muß.
Damit hat J. B. von Schweitzer zwar seine diktatorische Gewalt wieder gefestigt. Dieser Beschluß trifft aber auch auf Widerstand in der eigenen Organisation, so daß er 1871 wieder gelockert wird. Dennoch treten mehrere Berufsverbände u.a. die Tischler und Zimmerer aus dem Verband aus.