Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Norddeutsche Bund erläßt eine Gewerbeschulordnung und verankert in ihr den Gedanken der Fortbildungsschulen. Im § 106 Abs. II heißt es: "Durch Ortsstatut können Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge, sofern sie das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben, zum Besuch einer Fortbildungsschule des Ortes, die Arbeits- und Lehrherren aber zur Gewährung der für diesen Besuch erforderlichen Zeit verpflichtet werden." Das Gebiet des Deutschen Zollvereins stellt nach Großbritannien und den Vereinigten Staaten die drittgrößte Industriemacht der Welt dar. Die "Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirtschaft" schreibt, eine höhere Lohnforderung als die "der gewöhnlichsten Lebens- und Leistungskosten" könne der Arbeiter deshalb auch nur geltend machen, wenn "mit seiner Bildung sich auch seine Leistungskraft erhöht, der gebildetere Arbeiter auch gewandter, gelehriger, fleißiger, mäßiger, wirthschaftlicher, kurz brauchbarer und werthvoller wird".
Stichtag:
1870