DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG

DEKORATION DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG DEKORATION


TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
28. November 1868

Im "Demokratische Wochenblatt" ruft A. Bebel zur Gründung von Gewerksgenossenschaften auf - "Arbeiter organisirt Euch! Vereinzelt seid Ihr Nichts, vereinigt seid Ihr Alles" - und veröffentlicht sein "Musterstatut für Gewerksgenossenschaften". Über den Zweck der Gewerkschaften heißt es:
"Die Gewerksgenossenschaft der deutschen ... Arbeiter ist zu dem Zwecke gegründet, die Würde und das materielle Interesse der Beteiligten zu wahren und zu fördern.
Zur Erreichung dieses Zweckes verpflichtet sich die Genossenschaft, alle Mittel und Wege, welche die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, die Erfahrungen und Lehren der Wissenschaft und das Klassenbewußtsein der Arbeiter ihr an die Hand zu geben, zu benutzen und zu verwerten."
An Unterstützungen sieht das Statut vor:
"Bildung eines Fonds: 1. zur Unterstützung solcher Mitglieder der Genossenschaft, welche durch Maßregelung seitens der Arbeitgeber oder Arbeitseinstellung außer Arbeit sind; 2. zur Unterstützung in Fällen der Not;
die Bildung eines Streikfonds, einer Krankenunterstützungs- und Sterbekasse, einer Alters- und Invalidenkasse und einer Wanderunterstützungskasse sowie das Gewähren von Rechtsschutz gegen Bedrückung oder ungerechtfertigte Anforderungen von Seiten der Arbeitgeber und Behörden."
Die Kranken-, Begräbnis- usw. Kassen sollen Nebeneinrichtungen der Verbände sein. A. Bebel meint, sie zu errichten werde dann leicht sein, wenn von vornherein darauf hingewirkt werde, die fast überall schon bestehenden Kassen dieser Art heranzuziehen.
A. Bebel hat auch eine Arbeitslosenunterstützung ins Auge gefaßt.
Frauen können Mitglied einer Gewerksgenossenschaft werden.
Nach A. Bebel sollen sich die Gewerkschaften von unten aufbauen, Lokalgewerkschaften sich zu einem Verband zusammenschließen. Die Befugnisse der Ortsvereine bleiben recht groß. Als Verbindung zwischen Lokalgewerkschaft und Zentralvorstand sind Gauvorstände vorgesehen. An der Spitze der Gewerkschaften steht der Zentralvorstand; Präsident und Vizepräsident werden von der Generalversammlung gewählt.
Der Zentralvorstand hat folgende Rechte:
Aufnahme und Ausschluß von Lokalgewerkschaften; Entscheidung über Beginn und Schluß von Arbeitseinstellungen, Beschaffung der dazu erforderlichen Gelder; Verfügung über Einnahmen und Ausgaben der Gewerksgenossenschaft nach Maßgabe der von der Generalversammlung getroffenen Bestimmungen. Entscheidendes Gremium ist die Generalversammlung.
Zu den weiteren Aufgaben gehören:
Statistische Erhebungen über Höhe der Löhne, Arbeitszeit, Lebensmittelpreise und den Stand des Arbeitsmarktes überhaupt; Arbeitsvermittlung; Regelung und Beaufsichtigung des Lehrlingswesen; Gründung resp. Unterstützung eines Preßorgans, das die Interessen der Gewerksgenossenschaft wahrnimmt.
A. Bebel ist der Ansicht, daß sich die Gewerksgenossenschaften nach ihrer Konstituierung zu Zentralverbänden zu einem Verband der deutschen Gewerksgenossenschaften zusammenschließen oder einem schon bestehenden Verbande anschließen sollen.



Vorhergehender StichtagInhaltsverzeichnisFolgender Stichtag


net edition fes-library | 1999