Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
K. Marx lehnt in einem Brief an J. B. v. Schweitzer dessen Auffassung über das Koalitionsrecht ab. Die Koalitionen seien mit den aus ihnen erwachsenden Gewerkschaften nicht nur als Mittel der Organisation der Arbeiterklasse zum Kampf mit der Bourgeoisie von der äußersten Wichtigkeit, was sich u.a. darin zeige, daß selbst die Arbeiter der Vereinigten Staaten trotz Wahlrecht und Republik das Koalitionsrecht nicht entbehren könnten, sondern in Preußen und Deutschland sei das Koalitionsrecht außerdem ein Mittel zur Durchbrechung der Polizeiherrschaft und des Bureaukratismus. Es zerreiße die Gesindeordnung und die Adelswirtschaft auf dem Lande, kurz, es sei eine Maßregel zur Mündigmachung der Untertanen, der die Regierung viel weniger gern zustimmen werde als der Unterstützung von Genossenschaften, die als ökonomische Maßregel Null seien, dagegen das Vormundschaftssystem der Regierung ausdehne, einen Teil der Arbeiterklasse besteche und die Bewegung entmanne.
Stichtag:
13. Februar 1865