Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
F. Lassalle antwortet mit dem "Offenen Antwortschreiben" an das Zentralkomitee zur Berufung eines allgemeinen deutschen Arbeiterkongresses in Leipzig: "Der Arbeiterstand muß sich als selbständige politische Partei konstituieren und das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht zu dem prinzipiellen Losungswort und Banner dieser Partei machen. Die Vertretung des Arbeiterstandes in den gesetzgebenden Körpern Deutschlands - dies ist es allein, was in politischer Hinsicht seine legitimen Interessen befriedigen kann."
Stichtag:
1. März 1863
Genossenschaften, Sparkassen, Invaliden-, Hilfs- und Krankenkassen lehnt F. Lassalle ab. Sie sind nur imstande, individuelle Not zu beheben.
Die soziale Lage der Arbeiter sei durch das "eherne Lohngesetz" bestimmt. Der durchschnittliche Lohn bleibe immer auf den notwendigen Lebensunterhalt reduziert, der in einem Volk gewohnheitsmäßig zur Fristung der Existenz und zur Fortpflanzung erforderlich sei. Dies ändere sich nie. Scheinbare Änderungen seien dadurch bedingt, daß, wenn es den Arbeitern einmal besser gehe, durch die zunehmende Vermehrung der Bevölkerung ein größeres Angebot an Arbeitskräften entstehe, welches den Arbeitslohn auf den früheren Stand herabdrücke.
Es gebe nur ein Mittel, dem Arbeiter zu helfen: der Arbeiter müsse zu seinem eigenen Unternehmer gemacht werden. Dann falle die Trennung zwischen Arbeitslohn und Unternehmergewinn und an die Stelle des Arbeitslohns trete der Arbeitsvertrag.
"Und obgleich es also wahr ist, daß unter gewissen besonderen Verhältnissen einzelne Kreise von Arbeitern in England durch eine lediglich aus ihren eigenen Bemühungen hervorgegangene Assoziation auch in gewissen kleineren Zweigen der großen Produktion und in einem gewissen kleinen Umfang ihre Lage etwas verbessern konnten, so bleibt nichtsdestoweniger das Gesetz bestehen, daß die wirkliche Verbesserung der Lage des Arbeiters, die er gerechterweise zu fordern hat, und für den allgemeinen Arbeiterstand als solchen nur durch jene Hilfsleistung des Staates herbeigeführt werden kann."