Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das sächsische Vereins- und Versammlungsrecht tritt in Kraft. Es dient in den folgenden Jahrzehnten - ähnlich dem preußischen - immer wieder den Behörden gegen die Organisationen der Arbeiterbewegung vorzugehen. Vor allem der § 24 verhindert die Bildung von zentralen Organisationen,: denn "Vereine, deren Zweck sich auf öffentliche Angelegenheiten bezieht, dürfen nur dann Zweigvereine bilden und sich mit ihnen in Verbindung setzen, wenn sie das Recht der Körperschaft erlangt haben und ihnen jene Rechte ausdrücklich mit erteilt worden sind".
Stichtag:
22. November 1850