Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das neue preußische Vereinsgesetz schränkt das Versammlungs- und Vereinsrecht weiter ein: Es untersagt Frauen, Schülern und Lehrlingen die Mitgliedschaft in Vereinen. Auch dürfen sie nicht an politischen Versammlungen teilnehmen. Vereine dürfen nicht mit anderen Organisationen gleicher Art und in gemeinsamen Angelegenheiten Kontakte unterhalten und zu diesem Zweck Komitees, Ausschüsse, Zentralorgane oder ähnliche Einrichtungen gründen. Auch ein gegenseitiger Schriftwechsel wird verboten. Gerade diese letzte Bestimmung hat in den folgenden Jahrzehnten der Polizei und der Justiz einen Vorwand geliefert, gegen Organisationen der Arbeiterbewegung einzuschreiten und hat die weitere Entwicklung der Arbeiterbewegung sehr häufig zeitlich und örtlich stark behindert oder sogar unmöglich gemacht.
Stichtag:
11. März 1850
Der § 182 der Gewerbeordnung von 1845 - Verbot von Verabredungen zur Arbeitseinstellung, zum Streik, oder zur Verhinderung der Arbeit bei einzelnen oder mehreren Gewerbetreibenden - bleibt weiter bestehen.