Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf dem Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Kongreß in Berlin vertreten 40 Delegierte drei Arbeiterkomitees (Berlin, Hamburg, Leipzig) und 32 Arbeitervereine, darunter die vereinigten Zigarrenarbeiter aus Hamburg, die Schriftsetzer, Maschinenbauer, Stuhlarbeiter, Kattundrucker und Formstecher in Berlin, die Garnweber und Seidenwirker in Köpenick, die Kattundrucker und Formstecher in Eilenburg in Sachsen.
Stichtag:
23. August / 3. September 1848
Die Delegierten gründen die "Arbeiterverbrüderung" als Dachorganisation der Arbeiter und Gewerbevereine. Sitz der "Arbeiterverbrüderung" wird Leipzig. Als Zentralorgan erscheint ab 3. Oktober - redigiert von St. Born - "Die Verbrüderung".
In jedem Ort sollen die verschiedenen Arbeitergewerke Vertreter in ein "Lokalkomitee für Arbeiter" wählen. Dies soll vor allem die Bedürfnisse und Übelstände des Proletariats genau erforschen und auf Abhilfsmittel dringen.
Die Aufgaben der Lokalkomitees sollen u.a. sein: die Arbeitsvermittlung. Die Organisation verlangt, daß ohne diese Vermittlung kein Arbeitsvertrag mehr abgeschlossen werden dürfe. Kein Arbeitgeber dürfe mehr einen Arbeiter entlassen, es sei denn, er habe dies dem Lokalkomitee 14 Tage vorher angezeigt. Läßt sich für die Arbeitslosen keine Arbeit beschaffen, dann soll der Staat Unterstützung zahlen. Schon der erste deutsche Arbeiterkongreß verlangt demnach die staatliche Arbeitslosenfürsorge.
Weitere Forderungen sind: Der Lohn muß für dieselbe Art der Arbeit im ganzen Ort gleich sein und wird durch Übereinkunft der Arbeitgeber mit den Arbeitern unter Vorsitz des Lokalkomitees so festgestellt, daß der geringste Lohnsatz (Minimum) den Bedürfnissen des Lebens entsprechend ist. Kein Arbeitgeber darf seine Arbeiter selbst entlohnen, sondern hat die Lohnsumme an das Lokalkomitee zu überweisen.
Vom Lohn sollen 7-10 Prozent für eine Assoziationskasse einbehalten werden, aus deren Mitteln eine Bank, Produktiv-Assoziationen mit Unterstützung des Staates sowie Wander-, Kranken- und Invalidenkassen gegründet werden sollen.
"Von allen Bestimmungen sind die weiblichen Arbeiter nicht ausgeschlossen und genießen unter gleicher Verpflichtung gleiche Rechte."
An den Staat richtet die Arbeiterverbrüderung folgende, das Arbeitsverhältnis betreffende Forderungen: Die Einführung des Erlernungsnachweises bei der Übernahme eines Geschäfts, das technische Fertigkeiten voraussetzt; öffentliche Prüfung derer, die Meister werden wollen; möglichste Aufhebung der Konkurrenz der Meister untereinander; Verbot übermäßiger Lehrlingshaltung; Wahl der Werkführer in Fabriken und Werkstätten unter Zuziehung der Arbeiter; der zehnstündige Normalarbeitstag für Erwachsene; Verbot der Beschäftigung von Kindern in Fabriken und im Hausierhandel. In Werkstätten soll die Beschäftigung von Kindern nur gestattet sein, soweit der regelmäßige Schulbesuch dadurch nicht gehindert wird.
Von den politischen Forderungen an den Staat sind hervorzuheben: Das allgemeine, gleiche Wahlrecht für Reichstag, Landtag und Gemeinde, Aufhebung der indirekten Steuern, Einführung einer progressiven Einkommensteuer, Steuerfreiheit derer, die nur das zum Leben Notwendige haben. Einheitliche unentgeltliche Volksschule ohne Religionsunterricht für alle Kinder, Gewährung von Lehrmitteln und Kleidern an unbemittelte Kinder.
Mehrere Lokalkomitees sollen Bezirkskomitees bilden. An der Spitze der "Arbeiterverbrüderung" steht das Zentralkomitee. Träger der "Arbeiterverbrüderung" sind Handwerksgesellen, Facharbeiter, aber auch Meister. Unter der Parole "Einer für alle, Alle für einen" macht sie Selbsthilfe, Solidarität und soziale Reform zu den Eckpfeilern der Arbeiterbewegung.