Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Verordnung "Über einige Grundlagen der preußischen Verfassung" legt fest, daß alle Preußen berechtigt sind, sich ohne vorhergehende polizeiliche Erlaubnis zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Damit wird § 183 der preußischen Gewerbeordnung von 1845 beseitigt. Preußische Staatsangehörige können - da der § 182 bestehen bleibt - jedoch keine Verabredungen zur Erzwingung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen treffen. Die Berufsvereine können zwar Fragen über Löhne und Arbeitszeit besprechen, aber keine Maßnahmen treffen, diese Forderungen gegen den Willen der Unternehmer durchzusetzen.
Stichtag:
6. April 1848